Wahlhelfer Anmeldung
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Begriffe im Kontext
Wahlvorstände, freiwillige Meldung (Synonym), Wahlvorstand, freiwillige Meldung (Synonym), Wahlvorsteher, freiwillige Meldung (Synonym), Wahlhelfer, freiwillige Meldung (Synonym), Abstimmungshelfer (Synonym), Wahlbezirksleitung, freiwillige Meldung (Synonym), Wahlhelfer (Synonym), Wahlhelferin (Synonym), Wahlhelferin bewerben (Synonym), Wahlhelfer bewerben (Synonym), Wahlen (Synonym), Ehrenamt Wahlen (Synonym), Wahlhelfende (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Hasi (Hamburg-Nord)
Bezeichnung: § 11 Bundeswahlgesetz (BWahlG) URL: http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__11.html
Bezeichnung: § 5 Europawahlgesetz (EuWG) URL: § 5 EuWG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Bezeichnung: § 42 Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (BüWG) URL: Hamburg - BüWG | Landesnorm Hamburg | Gesamtausgabe | Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (BüWG) in der Fassung vom 22. Juli 1986 | gültig ab: 01.01.2004 (landesrecht-hamburg.de)
Bezeichnung: § 38 Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG) URL: Hamburg - BezVWG | Landesnorm Hamburg | Gesamtausgabe | Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (Be-zVWG) in der Fassung vom 5. Juli 2004 | gültig ab: 01.01.2004 (landesrecht-hamburg.de)
Bezeichnung: § 5 Europawahlgesetz (EuWG) URL: § 5 EuWG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Bezeichnung: § 42 Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (BüWG) URL: Hamburg - BüWG | Landesnorm Hamburg | Gesamtausgabe | Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (BüWG) in der Fassung vom 22. Juli 1986 | gültig ab: 01.01.2004 (landesrecht-hamburg.de)
Bezeichnung: § 38 Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG) URL: Hamburg - BezVWG | Landesnorm Hamburg | Gesamtausgabe | Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (Be-zVWG) in der Fassung vom 5. Juli 2004 | gültig ab: 01.01.2004 (landesrecht-hamburg.de)
Als Wahlhelferin und Wahlhelfer übernehmen Sie ein Ehrenamt, mit dem Sie die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen sicherstellen. Am Wahltag geben Sie in den Wahllokalen die Stimmzettel aus, überwachen die Einhaltung der Wahlrichtlinien und zählen anschließend die Stimmen aus, um das Ergebnis festzustellen. Oder Sie sind Teil eines Briefwahlvorstands und zählen mit diesem die Briefwahl aus. Bei Bundestagswahlen beschränkt sich der Einsatz auf den Wahltag. Bei Bürgerschaftswahlen sowie den zusammen stattfindenden Europa- und Bezirksversammlungswahlen erstreckt sich der Einsatz auch auf den darauffolgenden Montag.
Nächster aktueller Wahl- oder Abstimmungstermin:
Europa- und Bezirksversammlungswahl am 9. Juni 2024.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Wahlhelferin und Wahlhelfer kann werden, wer für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist:
Wahlhelferin und Wahlhelfer kann werden, wer für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist:
- Bei Bundestagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren.
- Bei Bürgerschaftswahlen: Deutsche ab 16 Jahren, die in Hamburg gemeldet sind.
- Bei Wahlen zum Europaparlament: Deutsche und EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ab 16 Jahren.
- Bei Wahlen zu den Bezirksversammlungen: Deutsche und EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ab 16 Jahren, die in Hamburg gemeldet sind.
- Bei Volksentscheiden und Bürgerschaftsreferenden (als Ab-stimmungshelfende): Deutsche ab 16 Jahren, die in Hamburg gemeldet sind
Sie können sich über den Online-Dienst als Wahlhelferin und Wahlhelfer bewerben. Die Wahlgeschäftsstelle des jeweiligen Bezirk-samtes wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihren Einsatz mit Ihnen abstimmen.
Es gibt folgende Hinweise:
Für die Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in Hamburg wird eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt.
Für die Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in Hamburg wird eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt.
Wahlhelfende werden in Wahlvorständen und Briefwahlvorständen tätig
Einsatz am Wahltag und bei Bürgerschaftswahlen und Bezirksversammlungswahl am Montag als Auszahlungstag
Nächster aktueller Wahl- oder Abstimmungstermin:
Europa- und Bezirksversammlungswahl am 9. Juni 2024.
Einsatz am Wahltag und bei Bürgerschaftswahlen und Bezirksversammlungswahl am Montag als Auszahlungstag
Nächster aktueller Wahl- oder Abstimmungstermin:
Europa- und Bezirksversammlungswahl am 9. Juni 2024.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg