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Arbeitserlaubnis, gesicherter Aufenthalt

Hamburg 99011001001000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99011001001000

Leistungsbezeichnung

Arbeitserlaubnis, gesicherter Aufenthalt

Leistungsbezeichnung II

Arbeitserlaubnis, gesicherter Aufenthalt

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Arbeitsgenehmigung, gesicherter Aufenthalt (Synonym), Arbeitsaufnahme (Arbeitserlaubnis) (Synonym), Auflagenänderung (Arbeitserlaubnis) (Synonym), Freizügigkeitsbescheinigung (Synonym), eAT (Synonym), Aufenthaltstitel (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Arbeitserlaubnis ist Teil des Aufenthaltstitels und wird von der örtlich zuständigen Standorten der Ausländerangelegenheiten erteilt. Hierfür ist ein entsprechender Antrag bei dem Hamburg Service zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Pass
  • Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibung, ggf. alte Arbeitserlaubnis
  • Qualifikationsnachweise
  • Lebenslauf

Antragstellung schriftlich und formlos.

Voraussetzungen

Ob eine Beschäftigung genehmigt werden kann, hängt vom Aufenthaltszweck, der Aufenthaltsdauer, der Art der konkreten Beschäftigung und der Lage am Arbeitsmarkt ab, weshalb häufig die Arbeitsagentur beteiligt werden muss.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Prüfung bei persönlicher Antragstellung bei dem bestimmten Standort für Ausländerangelegenheiten.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung des Antrages kann einige Wochen dauern.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Für Asylbewerber und Duldungsinhaber ist das Einwohnerzentralamt - Ausländerbehörde - zuständig.

Seit 01.05.2011 erhalten alle Staatsangehörigen der EU uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit, d.h. dass sie keine Arbeitserlaubnis mehr benötigen, um im Bundesgebiet eine unselbständige Beschäftigung auszuüben.

Seit dem 01.09.2011 werden Aufenthaltstitel als elektronische Aufenthaltstitel ausgestellt. Als Aufkleber erteilte Aufenthaltstitel bleiben gültig bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer oder bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Passes. Ein Umtausch wird nicht vorgenommen.

Eine Bescheinigung über das Freizügigkeitsrecht wird für Unionsbürger und Angehörige von EWR-Staaten ab dem 29.01.2013 nicht mehr ausgestellt. Als Nachweis über den Aufenthalt gilt für diesen Personenkreis die Meldebescheinigung.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Eine Arbeitserlaubnis wird  in Form einer Aufenthaltserlaubnis erteilt. Eine Zustimmung der Arbeitsagentur muss im Regelfall eingeholt werden. EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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