Reisepass Ausstellung
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Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/index.html
Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm
Passverordnung (PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/index.html
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Reisepass beantragen. Insbesondere wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union reisen möchten, benötigen Sie einen Reisepass.
Jeder Person mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter ein Reisepass ausgestellt werden.
Wenn Sie über die Grenzen der Europäischen Union hinaus verreisen möchten, benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Sie müssen den Reisepass bei der zuständigen Stelle beantragen.
Der reguläre Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel Reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Wenn Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie einen Expressreisepass beantragen.
Unter folgenden Bedingungen verliert der Reisepass seine Gültigkeit und muss für Reisen außerhalb der Europäischen Union neu beantragt werden:
- Ablauf der Gültigkeit (Sie können Ihren Reisepass nicht aktualisieren, oder die Gültigkeit verlängern lassen)
- Ihr Name hat sich geändert (zum Beispiel durch Heirat, Scheidung, Eintrag einer Lebenspartnerschaft). Dies gilt auch für Kinder, deren Name sich geändert hat.
- das Bild auf Ihrem Reisepass ist nicht mehr zu Ihrer Identifizierung geeignet (kann insbesondere bei Säuglingen oder Kleinkindern der Fall sein).
- Sie wollen einen Ordens- oder Künstlernamen oder einen Doktortitel in Ihren Reisepass aufnehmen lassen.
- aktuelles biometrisches Passfoto (Ein Fotoautomat ist vor Ort vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Der Fotoautomat ist nicht für Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern geeignet.)
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- Personalausweis
- alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
Falls der Reisepass für eine Person unter 18 Jahren ausgestellt werden soll gegebenenfalls zusätzlich:
- Nachweis über alleiniges Sorgerecht
- Einverständniserklärung des/r abwesenden Sorgeberechtigten und Kopie eines Identitätsnachweises des/r abwesenden Sorgeberechtigten
- Geburtsurkunde (bei Erstbeantragung immer)
Falls Ihr Reisepass gestohlen worden ist und Sie bereits eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben haben, bringen Sie die Diebstahlsanzeige mit.
Falls sich Ihr Name geändert hat zusätzlich:
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde oder Erklärung über die Namensführung
Falls Sie erstmals einen Reisepass beantragen möchten und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben zusätzlich:
- Einbürgerungsurkunde
Falls Sie erstmalig einen Ordens- oder Künstlernamen eintragen lassen wollen zusätzlich:
- Nachweis der zuständigen Stelle über die Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens (in Hamburg handelt es sich bei der zuständigen Stelle um die Behörde für Inneres und Sport)
Falls Sie erstmalig einen Doktortitel eintragen lassen möchten zusätzlich:
- Nachweis über den Doktortitel
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind persönlich bei der Antragstellung anwesend.
Wenn der Reisepass für eine minderjährige Person (unter 18 Jahre) beantragt werden soll:
- persönliche Anwesenheit der minderjährigen Person
- Die minderjährige Person hat die deutsche Staatsbürgerschaft.
- alle sorgeberechtigten Personen sind persönlich anwesend.
Bei geteiltem Sorgerecht muss die sorgeberechtigte Person anwesend sein, bei der sich die minderjährige Person vorwiegend aufhält (Hauptwohnsitz).
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes, wenn Hamburg Ihr Nebenwohnsitz ist:
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Reisepass nicht bei der an Ihrem Hauptwohnsitz zuständigen Stelle beantragen.
- Die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständige Stelle stimmt zu. Die Zustimmung wird von der Stelle eingeholt, bei der Sie den Antrag stellen wollen.
- 37,50 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 70,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den Reisepass nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Mögliche Zusatzgebühren:
- 22,00 EUR für einen Reisepass mit 48 Seiten
- 32,00 EUR für einen Reisepass im Express-Verfahren
- 26,00 EUR für einen vorläufigen Reisepass
- Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.
- Für den Fall, dass Sie Ihren Reisepass nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen, klären Sie bereits bei der Terminvereinbarung ab, ob Ihre Begründung für dieses Vorgehen anerkannt wird.
- Sie erscheinen - gegebenenfalls zusammen mit allen weiteren relevanten Personen - persönlich zum Termin und beantragen unter Vorlage der notwendigen Unterlagen den Reisepass.
- Die Fingerabdrücke Ihrer Zeigefinger werden eingescannt und elektronisch gespeichert (Nur bei Personen, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben.)
- Der Reisepass wird bei einer externen Stelle für Sie bestellt.
- Sie erhalten einen Abholschein, mit dem Sie den Reisepass abholen können.
- Sie zahlen die Gebühren.
- Über den QR-Code auf dem Abholschein informieren Sie sich, wann Ihr Reisepass abholbereit ist.
- Sie oder eine von Ihnen bevollmächtige Person holt den Reisepass ab.
Aufgrund von außergewöhnlich hohen Bestellzahlen kommt es derzeit leider zu deutlich längeren Lieferzeiten von Reisepässen. Wir möchten Sie deshalb bitten, gegebenenfalls die Beantragung eines Express-Reisepasses in Betracht zu ziehen.
- Antragstellung unter 24 Jahren: Reisepass ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Reisepass ist 10 Jahre gültig.
- vorläufiger Reisepass: längstens 12 Monate
- Reisepass
- Auswärtiges Amt - Konsularischer Service (Reiseinformationen)
- Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel
- Bundesministerium des Innern - Häufige Fragen zum Personalausweis (externer Link)
- Auswärtiges Amt - Reise- und sicherheitshinweise Vereinigte Staaten (USA)
- Status der Ausweisbearbeitung abfragen
- Reisepass, Erklärung zu den Seriennummern
- Reisepass für Nicht-Hamburger
- Online Termin vereinbaren, alle Standorte für Einwohnerangelegenheiten
- Standorte Hamburg Service vor Ort - Übersicht
- Der deutsche Reisepass - Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Zweitpass beantragen
Wenn Sie sich bereits im Ausland aufhalten und einen deutschen Reisepass benötigen, zum Beispiel weil Sie Ihren Reisepass verloren haben oder weil er gestohlen wurde, wenden Sie sich an die deutsche Vertretung im Ausland.
- Ausweisdokument für Reisen erforderlich, unabhängig vom Alter der reisenden Person
- Reise außerhalb der EU: Reisepass
- Normaler Reisepass: 32 Seiten, bei Bedarf 48 Seiten erhältlich
- Expressverfahren möglich, wenn Reisepass zeitnah benötigt wird
- Unter folgenden Bedingungen verliert der Reisepass seine Gültigkeit und muss für Reisen außerhalb der Europäischen Union neu beantragt werden:
- Ablauf der Gültigkeit
- Name hat sich geändert (zum Beispiel durch Heirat, Scheidung, Eintrag einer Lebenspartnerschaft). Dies gilt auch für Kinder, deren Name sich geändert hat.
- Bild auf dem Reisepass ist nicht mehr zur Identifizierung geeignet (kann insbesondere bei Säuglingen oder Kleinkindern der Fall sein).
- Eintrag eines Ordens- oder Künstlernamens oder eines Doktortitels