Urkunden Beglaubigung
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Begriffe im Kontext
Beglaubigungen von Geburtsurkunden (Synonym), Beglaubigungen von Heiratsurkunden (Synonym), Beglaubigungen von Eheurkunden (Synonym), Beglaubigungen von Sterbeurkunden (Synonym), Beglaubigungen von Lebenspartnerschaftsurkunden (Synonym), Beglaubigungen von internationalen Personenstandsurkunden (Synonym), Beglaubigungen von internationalen Heiratsurkunden (Synonym), Beglaubigungen von Abschriften aus dem Familienbuch (Synonym), Beglaubigungen von Familienbuchabschriften (Synonym), Beglaubigungen von internationalen Geburtsurkunden (Synonym), Beglaubigungen von internationalen Sterbeurkunden (Synonym), Beglaubigung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (Synonym), Beglaubigungen von Abschriften aus Personenstandbüchern (Synonym), Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (Synonym), Beglaubigte Abschrift der Eheurkunde (Synonym), Beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde (Synonym), Beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde (Synonym)
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Personenstandsurkunden dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden! Urkunden sind neu zu erstellen. Bitte wenden sie sich an das Standesamt, welches die Originalurkunde ausgestellt hat.
18,00 EUR, jede weitere im gleichen Bearbeitungsgang 8,00 EUR. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht mehr bekannt sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich an das Generalregister der hamburgischen Standesämter. Dort kann festgestellt werden, welches Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg