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Urkunden Beglaubigung

Hamburg 99014002035000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014002035000

Leistungsbezeichnung

Urkunden Beglaubigung

Leistungsbezeichnung II

Beglaubigungen von Personenstandsurkunden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Beglaubigungen von Geburtsurkunden (Synonym), Beglaubigungen von Heiratsurkunden (Synonym), Beglaubigungen von Eheurkunden (Synonym), Beglaubigungen von Sterbeurkunden (Synonym), Beglaubigungen von Lebenspartnerschaftsurkunden (Synonym), Beglaubigungen von internationalen Personenstandsurkunden (Synonym), Beglaubigungen von internationalen Heiratsurkunden (Synonym), Beglaubigungen von Abschriften aus dem Familienbuch (Synonym), Beglaubigungen von Familienbuchabschriften (Synonym), Beglaubigungen von internationalen Geburtsurkunden (Synonym), Beglaubigungen von internationalen Sterbeurkunden (Synonym), Beglaubigung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (Synonym), Beglaubigungen von Abschriften aus Personenstandbüchern (Synonym), Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (Synonym), Beglaubigte Abschrift der Eheurkunde (Synonym), Beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde (Synonym), Beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Personenstandsurkunden dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden! Urkunden sind neu zu erstellen. Bitte wenden sie sich an das Standesamt, welches die Originalurkunde ausgestellt hat.

Erforderliche Unterlagen

Originaldokumente und ggf. Fotokopien.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

18,00 EUR, jede weitere im gleichen Bearbeitungsgang 8,00 EUR. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde sofort ausgehändigt.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht mehr bekannt sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich an das Generalregister der hamburgischen Standesämter. Dort kann festgestellt werden, welches Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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