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Melderegister, Einfache Melderegisterauskunft für Rechtsanwälte oder Firmen

Hamburg 99115004001001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115004001001

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Melderegister, Einfache Melderegisterauskunft für Rechtsanwälte oder Firmen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Auskunft aus dem Melderegister, Einfache Melderegisterauskunft für Rechtsanwälte oder Firmen, die nicht Großkunden sind (Synonym), Melderegisterauskunft, einfache für Rechtsanwälte - DOL (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§44 Bundesmeldegesetz (BMG) Nummer 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Beantwortung von Anfragen zu Namen und Anschriften eindeutig bezeichneter Personen.

Eine einfache Melderegisterauskunft enthält:

  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad,
  • die aktuelle oder die letzte Hamburger Anschrift.
  • ob verstorben

Onlineauskunft ist ebenfalls möglich, allerdings nur nach vorheriger Ausweisvorlage in einem Hamburger Standort für Einwohnerangelegenheiten und Registrierung.

Erforderliche Unterlagen

Vor- und Zuname der gesuchten Person. Bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum, evtl. Vollstreckungstitel in Kopie (bei erweiterter Auskunft).

Voraussetzungen

Konkrete Angaben über die gesuchte Person sind erforderlich, die Person muss eindeutig zu identifizieren sein.

Kosten

12 EUR, online nur 6 EUR sowie - falls noch vorhanden - Wertscheine in entsprechender Höhe.

Verfahrensablauf

Die Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft (z.B. neue Anschrift) kann vor Ort im Hamburg Service, per E-Mail, Fax oder postalisch erfolgen. Die Antwort erhält die anfragende Person/Stelle in jedem Fall postalisch

Bearbeitungsdauer

Die schriftliche Beantwortung der Anfrage kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Frist

Keine

Hinweise

Für Rechtsanwälte oder Firmen ist auch eine Auskunft online möglich. Diese müssen sich nach der Online-Registrierung im Gateway-Portal (s. Links) beim Bezirksamt Harburg - Zentrale Meldeangelegenheiten - freischalten lassen.

Jede anfragende Person/Stelle hat anzugeben, ob die Anfrage für private oder gewerbliche Zwecke genutzt wird.

Zudem ist eine Auskunft immer nur möglich, wenn die anfragende Person/Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels.

Sollte die anfragende Person oder Stelle die Daten für gewerbliche Nutzung erfragen, so ist der genaue Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft anschließend auch nur für diesen Zweck zu verwenden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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