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Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

Hamburg 99115004001002 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115004001002

Leistungsbezeichnung

Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

Leistungsbezeichnung II

Erweiterte Melderegisterauskunft

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Auskunft aus dem Melderegister, Erweiterte Melderegisterauskunft (Synonym), Melderegisterauskunft, erweiterte - DOL (Synonym), Melderegisterauskunft (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.

Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.

Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft.. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen

Erforderliche Unterlagen

  • Vor- und Zuname der gesuchten Person
  • bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum,
  • evtl. Vollstreckungstitel in Kopie (bei Auskunft an Anwälte).

Voraussetzungen

  • Berechtigtes Interesse muss glaubhaft gemacht werden (Nachweis erforderlich).
    Der Begriff "Berechtigtes Interesse" umfasst jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
  • Angaben zur gesuchten Person, um sie eindeutig identifizieren zu können.
  • Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.

Kosten

Die Gebühr beträgt 18,00 EUR pro Auskunft und Person.

Verfahrensablauf

Die  Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft (z.B. Sterbedatum) kann vor Ort im Hamburg Service, per E-Mail, Fax oder postalisch erfolgen.
Die Antwort erhält die anfragende Person/Stelle in jedem Fall postalisch.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Hinweise

  • Jede anfragende Person/Stelle hat anzugeben, ob die Anfrage für private oder gewerbliche Zwecke genutzt wird.
  • Zudem ist eine Auskunft immer nur möglich, wenn die anfragende Person/Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels.
  • Sollte die anfragende Person oder Stelle die Daten für gewerbliche Nutzung erfragen, so ist der genaue Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft anschließend auch nur für diesen Zweck zu verwenden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal