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Wohnberechtigungsschein Ausstellung

Hamburg 99107022012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107022012000

Leistungsbezeichnung

Wohnberechtigungsschein Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Wohnberechtigungsbescheinigungen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

§ 5-Schein (Synonym), Dringlichkeitsschein (Synonym), Paragraph 5-Schein (Synonym), Paragraf 5-Schein (Synonym), § 6-Schein (Synonym), § 27-Schein (Synonym), Tauschbescheinigungen (Synonym), Paragraf 27-Schein (Synonym), Paragraph 27-Schein (Synonym), Paragraf 6-Schein (Synonym), Paragraph 6-Schein (Synonym), Wohnberechtigungsscheine (Synonym), Mietwohnraum mit Belegungsbindungen (Synonym), Wohnberechtigungsschein (Synonym), Umzug (Synonym), Wohnungstauschbescheinigungen (Synonym), Anmietungsschein (Synonym), Besichtigungsschein (Synonym), § 8-Schein (Synonym), § 16-Schein (Synonym), § 88-Schein (Synonym), Paragraf 8-Schein (Synonym), Paragraf 16 Schein (Synonym), Paragraf 88 Schein (Synonym), WBS (Synonym), Wohnungsvermittlung (Wohnberechtigungsbescheinigung) (Synonym), Wohnraumvermittlung (Wohnberechtigungsbescheinigung) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Wohnberechtigungsscheine (Eimsbüttel)

Handlungsgrundlage

§ 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
https://www.gesetze-im-internet.de/wobindg/__5.html
 
§ 27 (1-5) Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
https://www.gesetze-im-internet.de/wofg/__27.html

Teaser

Sie benötigen einen Wohnberechtigungschein? Bei der zuständigen Behörde können Sie ihn beantragen.

Volltext

Wenn Sie eine Sozialwohnung beziehen möchten, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Sie können einen Wohnberechtigungsschein (1.+2.Förderweg, außer Dringlichkeitsschein) für Hamburg über den Online-Dienst "Wohnberechtigungsschein HH" beantragen.
Ihr Wohnberechtigungsschein ist nur für Hamburg gültig. Für einen Dringlichkeitsschein, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Bezirksamt in Verbindung.

Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich:
  • Ausgefüllter Antrag                                                                                                    
  • für jede Person mit eigenem Einkommen eine Einkommenserklärung (z.B. über Bürgergeld, Gehaltsabrechungen oder ähnliches),
  • Personaldokumente aller zum Haushalt gehörenden Personen,
  • eventuell Heiratsurkunde,
  • aktuelle Einkommensnachweise der letzten 12 Monate,
  • je nach Einzelfall sind weitere Unterlagen erforderlich (zum Beispiel ärztliche Atteste, Schwangerschaftsbescheinigung, Mietvertrag oder andere)
Bei Bedarf fordert die Behörde weitere Auskünfte oder Unteralgen von Ihnen an. Geben Sie dafür Ihre Telefonnummer auf dem Antrag an.

Voraussetzungen

Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, müssen Sie volljährig sein. Wenn Sie noch nicht volljährig, aber über 16 Jahre alt sind, müssen Sie eine Genehmigung der Erziehungsberechtigten beifügen.
Sie müssen bei Antragstellung über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen. Ein befristeter Aufenthaltstitel muss grundsätzlich noch mindestens 10 Monate gültig sein.
Sie müssen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Diese werden immer individuell berechnet. 

Um den Online-Dienst nutzen zu können, benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto.

In folgenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Wohnungsabteilung, bevor Sie den Online-Dienst nutzen:
 
  • Unverheiratete Paare ohne Kinder,
  • Haushalte mit Vermögen, Immobilien oder Ähnlichem,
  • wenn Sie einen Dringlichkeitsschein beantragen möchten. Um einen Dringlichkeitsschein zu erhalten, müssen Sie mindestens seit 3 Jahren in Hamburg mit alleinigem beziehungsweise Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Kosten

Je nach Einzelfall 9,00 - 20,00 EUR.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie den Wohnberchtigungsschein schriftlich.
Sie müssen den Antrag und die erforderlichen Unterlagen nicht  persönlich bei der zuständigen Behörde abgeben. Sie können auch jemanden bevollmächtigen, der den Antrag persönlich für Sie bei der zuständigen Behörde abgibt.
Alternativ können Sie in Hamburg den Online-Dienst "Wohnberechtigungsschein HH" nutzen. Dazu erstellen Sie ein Einfaches Servicekonto oder melden sich in Ihrem bestehenden Servicekonto an. Folgen Sie den Aufforderungen des Online-Dienstes und geben Sie die erforderlichen Daten anhand der Eingabemaske ein. Prüfen Sie Ihre Eingaben und korrigieren Sie diese falls es erforderlich ist. Speichern Sie Ihre Eingaben ab. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Senden Sie Ihren Antrag an die zuständige Behörde.
 Die Behörde prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert Sie die Behörde auf, weitere Unterlagen oder Auskünfte zu geben. Bezahlen Sie die Verwaltungsgebühr. Die Behörde stellt Ihnen den Wohnberechtigungsschein aus. Sie bekommen den Wohnberechtigungsschein zugesandt.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten die Wohnberechtigungsbescheinigung schnellstmöglich, wenn alle Unterlagen vollständig sind und die Gebühr eingegangen ist.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie nicht in Hamburg wohnen und eine Sozialwohnung in Hamburg suchen, können Sie den Wohnberechtigungsschein in einem der 7 Hamburger Bezirksämter beantragen.

Rechtsbehelf

Widerspruch innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheides

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel

Formulare

nicht vorhanden

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