Wärmeschutz im Gebäudebestand
Inhalt
Begriffe im Kontext
Klimaschutz (Synonym), Heizkosten (Synonym), Modernisierung (Synonym), Gebäudesanierung (Synonym), Wärmedämmung (Synonym), Wärmschutz-Förderprogramme (Synonym), Wärmeschutz - Förderprogramme (Synonym), Richtig heizen, Förderprogramme (Synonym), Fenster erneuern (Synonym)
Fachlich freigegeben am
04.01.2023
Fachlich freigegeben durch
Behrens, Christoph Dr.
Förderrichtlinie für die energetische Modernisierung von Eigenheimen und Mehrfamilienhäusern mit bis zu zwei vermieteten Wohneinheiten
URL: https://www.ifbhh.de/api/services/document/1915
URL: https://www.ifbhh.de/api/services/document/1915
Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, Modernisierungen im Gebäudebestand durch energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle zu initiieren und damit die Energieressourcen zu schonen, sowie den Kohlenstoffdioxid-Ausstoß zu reduzieren.
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle sowie die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Die Förderhöhe steht in Abhängigkeit zur modernisierten Fläche. Bei gleichzeitiger Modernisierung von Bauteilen aus verschiedenen Bauteilgruppen wird zusätzlich ein Modernisierungsbonus gewährt.
Darüber hinaus unterstützt die Hamburgische Investitions- und Förderbank folgende ergänzende Maßnahmen:
Darüber hinaus unterstützt die Hamburgische Investitions- und Förderbank folgende ergänzende Maßnahmen:
- Nachhaltige Dämmstoffe – Der Einsatz von Dämmstoffen mit dem Gütezeichen „Blauer Engel“ oder dem natureplus-Siegel.
- Baubegleitende Dienstleistungen zur Qualitätssicherung (u.a. Sachverständige Baubegleitung, hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage, Luftdichtheitsmessung).
- Detaillierte Baubeschreibung der Maßnahme (Ausschreibungsunterlagen oder nach Gewerken getrennter ausführlicher Kostenvoranschlag, verwendete Materialen)
- Nachweis / Berechnung der Wärmedurchgangskoeffizienten für den jeweiligen Aufbau der Gesamtkonstruktion zum Beispiel Außenwand inklusive Putz, tragender Konstruktion, Dämmung und gegebenenfalls Luftschichten sowie Verschalung / Außenputz; Dachkonstruktion einschließlich Sparren und Unter- / Zwischen- / Aufsparrendämmung; Fenster-, Fenstertür, Dachflächenfenster- und Außentüreinbau mit Verglasung einschließlich Flügel und Rahmenprofilen (nach Standardrandbedingungen der DIN EN 14351-1) im Handwerker-Angebot
- Gegebenenfalls Beratungsvertrag von baubegleitenden Sachverständigen aus der Liste
- Gegebenenfalls Nachweis über die Eintragung des Objekts in die Hamburger Denkmalliste oder ein Nachweis, dass sich das Objekt gemäß § 172 BauGB im Gebiet einer Verordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und/oder zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt befindet sowie daraus resultierende Vorgaben oder Einschränkungen zur Ausführung der zur Förderung beantragten Maßnahmen
- Gegebenenfalls Nachweis zur Lage des Objekts auf der Flurstücksgrenze (Überbauung)
- Bei Innendämmung von Außenwänden und Flachdächern als Holzkonstruktion eine Erklärung der bauphysikalischen Unbedenklichkeit
- Bei Förderung nachhaltiger Dämmstoffe ein entsprechendes aktuelles, gültiges Zertifikat vom Blauen Engel (RAL-Umweltzeichen) und/oder natureplus-Siegel
- Bei Holzfenstern und -türen: Angaben des Fachunternehmens zur Verwendung von Holzprodukten
- Gegebenenfalls „De-minimis“-Erklärung
- Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minimis-Beihilfe
- Fotos von Vor- und Rückseite des Gebäudes bzw. des zu ertüchtigenden Bauteils
- Grundriss und gegebenenfalls andere, das Vorhaben darstellende Planunterlagen
- Bei Beantragung eines Modernisierungsbonus: qualitätsgesicherter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), Umsetztungshilfe zum iSFP, ausführliche Berechnungsunterlagen nach DIN 4108-6 und DIN 4701-10 für den ist-Zustand und die Sanierungsvariante inklusive Darstellung der Bauteilaufbauten oder ein qualitätsgesicherter Hamburger Energiepass.
- Vollmacht IFB Hamburg
- Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern (bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten) und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Der Antrag ist von einem bzw. einer Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
- Sie müssen den Förderantrag vor Beginn des Vorhabens gestellt haben.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben. Ein Vorhaben gilt als begonnen, wenn Sie Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen haben.
- Darüber hinaus gelten technische Voraussetzungen, welche innerhalb der Förderrichtlinie zu finden sind.
- Nehmen Sie für die Erstberatung frühzeitig Kontakt mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank auf.
- telefonisch unter: 040 24846-470
- per E-Mail: wsg@ifbhh.de
- Das Förderprogramm können Sie über das eAntragsportal der Hamburgischen Investitions- und Förderbank beantragen.
- Für die Beantragung des Förderprogramms müssen Sie sich einmalig registrieren und können sich anschließend mit Ihrem Benutzer anmelden.
- Den Antrag reichen Sie online über das Portal ein.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bewilligung.
- Erst nach dem Erhalt der Bewilligung können Sie mit Ihrem Vorhaben starten und Gewerke beauftragen.
- Die Fördermittel werden nach Durchführung der Maßnahmen sowie nach Vorlage des Verwendungsnachweises gezahlt.
3 Monate Anhörungsfrist zur Vervollständigung von Antragsunterlagen durch die Antragstellenden.
Andernfalls kann der Antrag abgelehnt werden.
Andernfalls kann der Antrag abgelehnt werden.
Anträge, die unvollständig sind oder sonstige Mängel aufweisen, werden nur unter dem Vorbehalt der Ergänzung und Überarbeitung entgegengenommen. Sofern sie nicht binnen drei Monaten danach vollständig und mängelfrei bei der IFB Hamburg eingereicht worden sind, können sie abgelehnt werden.
- Wärmeschutz im Gebäudebestand
- Ziel der Förderung ist es, Modernisierungen im Gebäudebestand durch energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle zu initiieren
- zuständig: Hamburgische Investitions- und Förderbank