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Wahlwerbung Widerspruch

Hamburg 99115002060002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115002060002

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Wahlwerbung Widerspruch

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Widerspruchsrecht hinsichtlich persönlich adressierter Wahlwerbung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 50 Bundesmeldegesetz (BMG), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGwV)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Nach § 50 des Bundesmeldegesetzes (BMG) dürfen die Namen und Anschriften von Wahlberechtigten in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten vor einer Wahl an Parteien, Wählervereinigungen und andere Träger von Wahlvorschlägen übermittelt werden, damit diese sie zur individuellen Adressierung im Wahlkampf nutzen können. Die Auskünfte dürfen nur für Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden und sind innerhalb einer Woche nach dem Wahltag zu löschen.

Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Melderegisterauskünften für Zwecke der Wahlwerbung zu widersprechen. Die Widerspruchserklärung kann gegenüber jeder Einwohnerdienststelle (Kundenzentren der Bezirksämter) abgegeben werden. Der Widerspruch bedarf keiner Begründung. Er wird wirksam mit der Eintragung in das Melderegister und gilt für alle künftigen Wahlen bis zu einer etwaigen Rücknahme fort. Die Bearbeitung erfolgt gebührenfrei. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter den Links oder in den Standorten für Einwohnerangelegenheiten.

Das Widerspruchsrecht kann nur einheitlich ausgeübt werden. Ein auf eine bestimmte Partei beschränkter Widerspruch ist unzulässig. Die Tatsache, dass das Widerspruchsrecht ausgeübt wurde, wird den Parteien, Wählervereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht mitgeteilt. Widersprüche werden auch von Minderjährigen berücksichtigt, die bis zur kommenden Wahl wahlberechtigt sind.

Erforderliche Unterlagen

Widerspruchserklärung (Textvorschlag s. Link), kann auch auf dem Postwege erfolgen.

Voraussetzungen

Wohnhaft in Hamburg.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

ca. 5 Minuten

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Parteien sind berechtigt, sich ab 6 Monate vor einer Wahl Adressen vom Hamburg Service aufgeben zu lassen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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