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Bäume auf öffentlichem Grund (nicht in Parks)

Hamburg 02000000000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bäume auf öffentlichem Grund (nicht in Parks)

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Straßenbaum (Synonym), Baumschutz auf öffentlichem Grund (Synonym), Baum fällen auf öffentlichem Grund (Synonym), Bäume fällen auf öffentlichem Grund (Synonym), Baumfällung auf öffentlichem Grund (Synonym), Baumschutzverordnung, öffentlicher Grund (Synonym), Fa. Baumschutz öffentlicher Grund (Synonym), Fällung von Bäumen auf öffentlichem Grund (Synonym), Baumpatenschaften Straßenbäume (Synonym), Baumpatenschaft Straßenbaum (Synonym), Baumkataster/Straßenbäume (Synonym), Gebüsche auf öffentlichem Grund (Synonym), Raupen (Synonym), Grünflächen öffentlicher Grund (Synonym), Knick auf öffentlichem Grund (Synonym), Heckenschnitt, öffentlicher Grund (Synonym), Wildwuchs- (Synonym), Überwuchs- (Synonym), Straßenbäume (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Um eine Genehmigung zur Fällung oder zum Schnitt geschützter Bäume zu erwirken, ist ein mündlicher Antrag an das Fachamt Management des öffentlichen Raums des zuständigen Bezirksamts ausreichend. Bei Bauvorhaben auf Grundstücken mit geschütztem Baumbestand ist ein Lageplan mit den u.g. Angaben beim Bauantrag mit einzureichen. Dieser Lageplan muss auch die geschützten Bäume auf Nachbargrundstücken darstellen, deren Wurzelwerk und/oder Krone in das Baugrundstück hineinragen.

Erforderliche Unterlagen

x                                                                          

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Je nach Anliegen in unterschiedlicher Höhe.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Bitte melden Sie festgestellte Schäden an Bäumen auf öffentlichem Grund an den Melde-Michel.

 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte

Formulare

nicht vorhanden

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