Bäume auf öffentlichem Grund (nicht in Parks)
Inhalt
Begriffe im Kontext
Straßenbaum (Synonym), Baumschutz auf öffentlichem Grund (Synonym), Baum fällen auf öffentlichem Grund (Synonym), Bäume fällen auf öffentlichem Grund (Synonym), Baumfällung auf öffentlichem Grund (Synonym), Baumschutzverordnung, öffentlicher Grund (Synonym), Fa. Baumschutz öffentlicher Grund (Synonym), Fällung von Bäumen auf öffentlichem Grund (Synonym), Baumpatenschaften Straßenbäume (Synonym), Baumpatenschaft Straßenbaum (Synonym), Baumkataster/Straßenbäume (Synonym), Gebüsche auf öffentlichem Grund (Synonym), Raupen (Synonym), Grünflächen öffentlicher Grund (Synonym), Knick auf öffentlichem Grund (Synonym), Heckenschnitt, öffentlicher Grund (Synonym), Wildwuchs- (Synonym), Überwuchs- (Synonym), Straßenbäume (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Um eine Genehmigung zur Fällung oder zum Schnitt geschützter Bäume zu erwirken, ist ein mündlicher Antrag an das Fachamt Management des öffentlichen Raums des zuständigen Bezirksamts ausreichend. Bei Bauvorhaben auf Grundstücken mit geschütztem Baumbestand ist ein Lageplan mit den u.g. Angaben beim Bauantrag mit einzureichen. Dieser Lageplan muss auch die geschützten Bäume auf Nachbargrundstücken darstellen, deren Wurzelwerk und/oder Krone in das Baugrundstück hineinragen.
Bitte melden Sie festgestellte Schäden an Bäumen auf öffentlichem Grund an den Melde-Michel.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg