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Prüfung als Steuerberater

Hamburg 99135002000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135002000000

Leistungsbezeichnung

Prüfung als Steuerberater

Leistungsbezeichnung II

Steuerberaterprüfung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Steuerberaterexamen (Synonym), Zulassung zur Steuerberaterprüfung (Synonym), Bestellung als Steuerberater (Synonym), Anmeldung zum Steuerberaterexamen (Synonym), Prüfung Steuerberater (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Steuerverwaltung

Teaser

Die erfolgreich bestandene Steuerberaterprüfung ist Voraussetzung für die Bestellung zum Steuerberater.

Volltext

Bei der Steuerberaterprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung. Das Bestehen der Prüfung ist in der Regel notwendige Bedingung für die Bestellung als Steuerberater.
Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung.
Während die Steuerberaterkammern die organisatorische Durchführung der Prüfung verantworten, werden die Prüfungsleistungen vom staatlichen Prüfungsausschuss der Finanzbehörde Hamburg abgenommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung
  • Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und den beruflichen Werdegang
  • Passbild
  • beglaubigte Abschrift / Kopien der Bescheinigungen, Prüfungszeugnisse, Diplome (Urkunden und Zeugnisse), Befähigungsnachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberater

Voraussetzungen

Sie haben 
- ein erfolgreich abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder
- rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder
- ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung 
und eine mehrjährige praktische Tätigkeit absolviert

oder

Sie haben
- einen Abschluss eines kaufmännischen Ausbildungsberufs (z. B. Steuerfachangestellter) erreicht oder
- eine andere gleichwertige Ausbildung erreicht
und den Nachweis einer mehrjährigen Berufspraxis

oder

Sie sind
- in der Finanzverwaltung als Beamter/Beamtin des gehobenen Dienstes oder
- als vergleichbare(r) Angestellte(r) angehörig oder
- gehörten dieser an
und sind/waren dort mehrjährig als Sachbearbeiter(in) oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen.

Kosten

  • Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung: 300 EURO
  • Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung: 1.250 EURO
  • Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft: 200 EURO
  • Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung: 200 EURO

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag bei der Steuerberaterkammer.

Die Steuerberaterkammer ist zuständig für:
- die Zulassung zur Prüfung
- die Befreiung von der Prüfung
- die organisatorische Durchführung der Prüfung

Örtlich zuständig ist die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend beruflich tätig sind oder sofern Sie keine Tätigkeit ausüben, wo Sie Ihren Wohnsitz haben.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

Die Anmeldefrist zur Steuerberaterprüfung endet am 30. April des jeweiligen Prüfungsjahres in welchem der/die Bewerber/in teilnehmen möchte.

Hinweise

Weitere wichtige Informationen, Merkblätter und Antragsformulare siehe Links.

Rechtsbehelf

In Angelegenheiten der Zulassung der Steuerberaterprüfung ist der Finanzrechtsweg gegeben (vgl. § 33 Absatz 1 Nr. 3 Finanzgerichtsordnung)

Kurztext

Die Steuerberaterprüfung ist eine bundesweit einheitliche staatliche Prüfung, deren Bestehen in der Regel notwendige Voraussetzung für die Bestellung zum Steuerberater ist.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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