Prüfung als Steuerberater
Inhalt
Begriffe im Kontext
Steuerberaterexamen (Synonym), Zulassung zur Steuerberaterprüfung (Synonym), Bestellung als Steuerberater (Synonym), Anmeldung zum Steuerberaterexamen (Synonym), Prüfung Steuerberater (Synonym)
Fachlich freigegeben am
21.08.2023
Fachlich freigegeben durch
Steuerverwaltung
Die erfolgreich bestandene Steuerberaterprüfung ist Voraussetzung für die Bestellung zum Steuerberater.
Bei der Steuerberaterprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung. Das Bestehen der Prüfung ist in der Regel notwendige Bedingung für die Bestellung als Steuerberater.
Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung.
Während die Steuerberaterkammern die organisatorische Durchführung der Prüfung verantworten, werden die Prüfungsleistungen vom staatlichen Prüfungsausschuss der Finanzbehörde Hamburg abgenommen.
Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung.
Während die Steuerberaterkammern die organisatorische Durchführung der Prüfung verantworten, werden die Prüfungsleistungen vom staatlichen Prüfungsausschuss der Finanzbehörde Hamburg abgenommen.
- Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung
- Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und den beruflichen Werdegang
- Passbild
- beglaubigte Abschrift / Kopien der Bescheinigungen, Prüfungszeugnisse, Diplome (Urkunden und Zeugnisse), Befähigungsnachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberater
Sie haben
- ein erfolgreich abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder
- rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder
- ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung
und eine mehrjährige praktische Tätigkeit absolviert
oder
Sie haben
- einen Abschluss eines kaufmännischen Ausbildungsberufs (z. B. Steuerfachangestellter) erreicht oder
- eine andere gleichwertige Ausbildung erreicht
und den Nachweis einer mehrjährigen Berufspraxis
oder
Sie sind
- in der Finanzverwaltung als Beamter/Beamtin des gehobenen Dienstes oder
- als vergleichbare(r) Angestellte(r) angehörig oder
- gehörten dieser an
und sind/waren dort mehrjährig als Sachbearbeiter(in) oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen.
- ein erfolgreich abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches oder
- rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder
- ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung
und eine mehrjährige praktische Tätigkeit absolviert
oder
Sie haben
- einen Abschluss eines kaufmännischen Ausbildungsberufs (z. B. Steuerfachangestellter) erreicht oder
- eine andere gleichwertige Ausbildung erreicht
und den Nachweis einer mehrjährigen Berufspraxis
oder
Sie sind
- in der Finanzverwaltung als Beamter/Beamtin des gehobenen Dienstes oder
- als vergleichbare(r) Angestellte(r) angehörig oder
- gehörten dieser an
und sind/waren dort mehrjährig als Sachbearbeiter(in) oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen.
- Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung: 300 EURO
- Prüfungsgebühr für die Steuerberaterprüfung: 1.250 EURO
- Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft: 200 EURO
- Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung: 200 EURO
Sie stellen den Antrag bei der Steuerberaterkammer.
Die Steuerberaterkammer ist zuständig für:
- die Zulassung zur Prüfung
- die Befreiung von der Prüfung
- die organisatorische Durchführung der Prüfung
Örtlich zuständig ist die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend beruflich tätig sind oder sofern Sie keine Tätigkeit ausüben, wo Sie Ihren Wohnsitz haben.
Die Steuerberaterkammer ist zuständig für:
- die Zulassung zur Prüfung
- die Befreiung von der Prüfung
- die organisatorische Durchführung der Prüfung
Örtlich zuständig ist die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend beruflich tätig sind oder sofern Sie keine Tätigkeit ausüben, wo Sie Ihren Wohnsitz haben.
Die Anmeldefrist zur Steuerberaterprüfung endet am 30. April des jeweiligen Prüfungsjahres in welchem der/die Bewerber/in teilnehmen möchte.
In Angelegenheiten der Zulassung der Steuerberaterprüfung ist der Finanzrechtsweg gegeben (vgl. § 33 Absatz 1 Nr. 3 Finanzgerichtsordnung)
Die Steuerberaterprüfung ist eine bundesweit einheitliche staatliche Prüfung, deren Bestehen in der Regel notwendige Voraussetzung für die Bestellung zum Steuerberater ist.