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Sterbeurkunde Ausstellung

Hamburg 99101004012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101004012000

Leistungsbezeichnung

Sterbeurkunde Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Sterbeurkunde eines Angehörigen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bestattung (Synonym), Standesamt (Synonym), Sterbeurkunde (Synonym), Tod (Synonym), Nachlassabwicklung (Synonym), Sterbefall (Synonym), Sterberegister (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Handlungsgrundlage

Teaser

Im Todesfall können Sie als angehörige Person des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

Volltext

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
  • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Ausweis und
    • den eigenen Ausweis
  • für andere Personen, wie nähere Verwandte:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
  • der letzte Ehepartner oder Ehepartnerin,
  • der letzte Lebenspartner oder Lebenspartnerin im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse,
  • nähere Verwandte, wie beispielsweise Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

Kosten

  • 18,00 EUR, jede weitere im gleichen Bearbeitungsgang 8 EUR.
  • Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.
Persönliche Beantragung:
  • Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.
 
Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:
  • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt ein formloses schreiben mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
  • Geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und Ihr Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person an.
  • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
  • Das Schreiben muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und –ort
    • Sterbedatum und –ort
    • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
    • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Bearbeitungsdauer

Für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 3 bis 10 Tage

Frist

keine

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:
  • Sie können Sterbeurkunden schriftlich (Briefpost, E-Mail, Fax) beantragen. Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich.
  • Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht mehr bekannt sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich oder per Email an das Generalregister der hamburgischen Standesämter. Dort kann festgestellt werden, welches Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat.
  • Für Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), die ab 2009 in einem Hamburger Standesamt beurkundet wurden, können weitere Urkunden in allen Hamburger Standesämtern ausgestellt werden.
Diese Urkunden sind mit dem Zusatz „Urkunde gemäß § 67 Absatz 3 Personenstandsgesetzes“ versehen. Bitte beachten Sie, dass diese Urkunden im Ausland nicht anerkannt werden. Für solche Zwecke verwenden Sie bitte Urkunden, die vom originär zuständigen Standesamt ausgestellt wurden.
  • Für Sterbeurkunden von Sterbefällen, die länger als 30 Jahre her sind, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Hamburg (siehe Links).
  • Sie können die Sterbeurkunde beim Amt für Migration mit einer Apostille (=Überbeglaubigung) versehen lassen. Dazu darf diese nicht älter als 6 Monate sein.

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1
 

Kurztext

  • Sterbeurkunde Ausstellung
  • jeder Sterbefall muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden
  • eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde
  • Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • der letzte Ehepartner oder Ehepartnerin,
    • der letzte Lebenspartner oder Lebenspartnerin im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
    • nähere Verwandte, wie beispielsweise Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
    • wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für
    • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
    • die Nachlassabwicklung,
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen
  • Antrag muss beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch eingereicht werden
  • zuständig: Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Todesfall ereignet hat.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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