Sterbefallbeurkundungen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Todesfall, Beurkundungen (Synonym), Todesfälle, Beurkundungen (Synonym), Beerdigungen (Synonym), Bestattungen (Synonym), Sterbefallanzeigen (Synonym), Bestattung (Synonym), Sterbefall, melden (Synonym), Todesfall, melden (Synonym), Sterbefall, anzeigen (Synonym), Todesfall, anzeigen (Synonym), Sterbeurkunde, Sterbefall melden (Synonym), Sterbeurkunde, Sterbefall beurkunden (Synonym)
Fachlich freigegeben am
19.06.2023
Fachlich freigegeben durch
Standesamt (Harburg)
§ 28 Personenstandsgesetz (PStG) ff.
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__28.html
§ 38 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__38.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__28.html
§ 38 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__38.html
Die Sterbefallanzeige zur Sterbefallbeurkundung beim Standesamt wird in der Regel durch den Bestatter vorgenommen.
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist (nur aktuelle Sterbefälle).
Jeder Sterbefall, der in einer Einrichtung geschieht, wird von dieser Einrichtung (Altenheim, Pflegeheim, Krankenhaus, Hospiz) an das zuständige Standesamt gemeldet. Die Einrichtung übersendet in der Regel auch die Todesbescheinigung (Totenschein) des Arztes an das Standesamt. Eine weitere Sterbefallanzeige, die auch Daten enthält, die die Einrichtung ggf. nicht hat, wird in der Regel durch den Bestatter an das zuständige Standesamt gesandt. Der Bestatter sendet dem Standesamt auch die für die Beurkundung notwendigen Unterlagen wie z.B. Ausweis oder Pass des Verstorbenen, Geburtsurkunde des Verstorbenen, Heiratsurkunde des Verstorbenen ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners etc. zu. Welche weiteren Unterlagen notwendig sein könnten hängt vom Einzelfall ab.
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist.
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist (nur aktuelle Sterbefälle).
Jeder Sterbefall, der in einer Einrichtung geschieht, wird von dieser Einrichtung (Altenheim, Pflegeheim, Krankenhaus, Hospiz) an das zuständige Standesamt gemeldet. Die Einrichtung übersendet in der Regel auch die Todesbescheinigung (Totenschein) des Arztes an das Standesamt. Eine weitere Sterbefallanzeige, die auch Daten enthält, die die Einrichtung ggf. nicht hat, wird in der Regel durch den Bestatter an das zuständige Standesamt gesandt. Der Bestatter sendet dem Standesamt auch die für die Beurkundung notwendigen Unterlagen wie z.B. Ausweis oder Pass des Verstorbenen, Geburtsurkunde des Verstorbenen, Heiratsurkunde des Verstorbenen ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners etc. zu. Welche weiteren Unterlagen notwendig sein könnten hängt vom Einzelfall ab.
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist.
- Wenn Sie als Privatperson einen Todesfall direkt anzeigen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung.
- Von der verstorbenen Person wird benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung,
- ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein) und
- Nachweis über den Familienstand z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners etc.
- Geburtsurkunde
- Es kann die Vorlage weiterer Nachweise nötig sein. Dies hängt vom Einzelfall ab.
Der Sterbefall hat sich in diesem Bezirk ereignet. Der Sterbefall wurde dem Standesamt angezeigt und alle notwendigen Dokumente wurden dem Standesamt vorgelegt.
Wenn sich der Sterbefall nicht in einer Einrichtung ereignet hat und Sie keinen Bestatter beauftragen dann senden Sie dem Standesamt folgende Unterlagen:
- die Todesbescheinigung,
- den Ausweis/Pass des Verstorbenen sowie seine Geburtsurkunde
- gegeben falls seine Heiratsurkunde
- gegeben falls auch den Scheidungsbeschluss
- gegeben falls auch die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehepartners
- Kopie Ihres Ausweises oder Ihres Passes sowie Ihrer Meldebescheinigung zu.
- Bei der Sterbefallbeurkundung wird lediglich die erforderliche Bescheinigung für die Beerdigung ausgestellt. Sterbeurkunden werden gesondert gegen Gebühr ausgestellt.
- Es können telefonisch keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand gegeben werden. Bitte wenden Sie sich an das Bestattungsunternehmen.
Die Sterbefallanzeige zur Sterbefallbeurkundung beim Standesamt wird in der Regel durch den Bestatter vorgenommen.
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist (nur aktuelle Sterbefälle!).
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk die Person verstorben ist (nur aktuelle Sterbefälle!).
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg