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Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung

Hamburg 99107012017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107012017000

Leistungsbezeichnung

Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt bei nicht dauerhafter Erwerbsminderung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sicherung des Lebensunterhaltes (Synonym), Eingliederungshilfe teilstationär innerhalb Hamburg (Synonym), Hilfe zum Lebensunterhalt (Synonym), Angehörigen Entlastungsgesetz (Synonym), Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt bei ambulanter Eingliederungshilfe innerhalb Hamburgs (Synonym), Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt bei nicht dauerhafter Erwerbsminderung für Menschen in Tagesförderstätten innerhalb Hamburgs (Synonym), Eingliederungshilfe ambulant innerhalb Hamburg (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§§ 27 - 40 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)
 

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sozialhilfe erhält, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann, das heißt weder Einkommen noch Vermögen reichen hierfür aus. Voraussetzung ist eine vorübergehende, mindestens 6-monatige, aber nicht dauerhafte Erwerbsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, das heißt dass der Antragsteller weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Ein Anspruch könnte auch bestehen, wenn eine vorgezogene Altersrente bezogen wird.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis, Unterlagen über Einkommen, Belastungen und Vermögen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Neuerung ab 2020:

Werden Leistungen der Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes zusätzlich zu Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe (EGH) gewährt, erhält der Berechtigte ab 2020 diese beiden Leistungen von unterschiedlichen Dienststellen. Der Leistungsbescheid der EGH wird zentral vom Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirk Wandsbek (W/EH) und der Bescheid über Sozialhilfleistungen vom zuständigen Sozialamt im Bezirk erlassen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel

Formulare

nicht vorhanden

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