Einschulungsuntersuchung Durchführung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Jugendärztlicher Dienst (Synonym), Kinder- und Jugendärztlicher Dienst (Synonym), Kinderärztlicher Dienst (Synonym), Schularzt (Synonym), Schulärztin (Synonym), Schulärztlicher Dienst (Synonym), Einschulungsuntersuchung (Synonym), Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (Synonym), Schuluntersuchung (Synonym), Schulärztliche Untersuchung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Der Schulärztliche Dienst hat die Aufgabe, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Das Team von Ärztinnen, Krankenschwestern und Arzthelferinnen ist Ansprechpartner für Kinder, Eltern und Lehrkräfte zu allen Gesundheitsfragen rund um die Schule.
Der Schulärztliche Dienst führt Schuleingangsuntersuchungen durch die für alle Kinder verpflichtend sind, unabhängig von der letzten altersgemäßen kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchung U9. Dies gilt auch für Kinder, die vorzeitig eingeschult oder von der Einschulung zurückgestellt werden sollen.
Im Jahr vor der Einschulung werden Schulanfänger mit ihren Eltern zu einer Schuleingangsuntersuchung eingeladen.
Es werden Gesundheit und Entwicklungsstand des Kindes mit Blick auf die bevorstehende Einschulung beurteilt. Ziel ist es, Eltern zu beraten und ggf. notwendige Behandlungen und Fördermaßnahmen einzuleiten.
Der Schulärztliche Dienst führt Schuleingangsuntersuchungen durch die für alle Kinder verpflichtend sind, unabhängig von der letzten altersgemäßen kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchung U9. Dies gilt auch für Kinder, die vorzeitig eingeschult oder von der Einschulung zurückgestellt werden sollen.
Im Jahr vor der Einschulung werden Schulanfänger mit ihren Eltern zu einer Schuleingangsuntersuchung eingeladen.
Es werden Gesundheit und Entwicklungsstand des Kindes mit Blick auf die bevorstehende Einschulung beurteilt. Ziel ist es, Eltern zu beraten und ggf. notwendige Behandlungen und Fördermaßnahmen einzuleiten.
- Das Mindestalter für die Einschulung beträgt 5 Jahre.
- Vorgesehene Einschulung in eine Grundschule
- Meldeadresse in Hamburg
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.
Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes. Die Untersuchung findet in der Regel im Schulärztlichen Dienst statt.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg