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Einschulungsuntersuchung Durchführung

Hamburg 99088028058000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088028058000

Leistungsbezeichnung

Einschulungsuntersuchung Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Schuleingangsuntersuchung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Jugendärztlicher Dienst (Synonym), Kinder- und Jugendärztlicher Dienst (Synonym), Kinderärztlicher Dienst (Synonym), Schularzt (Synonym), Schulärztin (Synonym), Schulärztlicher Dienst (Synonym), Einschulungsuntersuchung (Synonym), Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (Synonym), Schuluntersuchung (Synonym), Schulärztliche Untersuchung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 34 Abs. 4 und 5 - Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Schulärztliche Dienst hat die Aufgabe, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Das Team von Ärztinnen, Krankenschwestern und Arzthelferinnen ist Ansprechpartner für Kinder, Eltern und Lehrkräfte zu allen Gesundheitsfragen rund um die Schule.

Der Schulärztliche Dienst führt Schuleingangsuntersuchungen durch die für alle Kinder verpflichtend sind, unabhängig von der letzten altersgemäßen kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchung U9. Dies gilt auch für Kinder, die vorzeitig eingeschult oder von der Einschulung zurückgestellt werden sollen.

Im Jahr vor der Einschulung werden Schulanfänger mit ihren Eltern zu einer Schuleingangsuntersuchung eingeladen.

Es werden Gesundheit und Entwicklungsstand des Kindes mit Blick auf die bevorstehende Einschulung beurteilt. Ziel ist es, Eltern zu beraten und ggf. notwendige Behandlungen und Fördermaßnahmen einzuleiten.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Vorsorgeheft der Kinderuntersuchungen
  • Impfausweis
  • Facharztbefunde

Voraussetzungen

  • Das Mindestalter für die Einschulung beträgt 5 Jahre.
  • Vorgesehene Einschulung in eine Grundschule
  • Meldeadresse in Hamburg

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die Schuleingangsuntersuchung wird nach vorheriger Einladung durchgeführt.

Bearbeitungsdauer

Die Untersuchungsdauer beträgt ca. eine Stunde.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Kindes. Die Untersuchung findet in der Regel im Schulärztlichen Dienst statt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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