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Bezirksschornsteinfeger Ausübung

Hamburg 99050005234000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050005234000

Leistungsbezeichnung

Bezirksschornsteinfeger Ausübung

Leistungsbezeichnung II

Schornsteinfegerangelegenheiten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bezirksschornsteinfegermeister (Synonym), Schornsteinfegermeister (Synonym), Fa. Schornsteinfegerangelegenheiten (Synonym), Schornsteinfegersuche (Synonym), Schornsteinfeger Gebührenordnung (Synonym), Schornsteinfeger (Synonym), Bezirksschornsteinfeger (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.04.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Verordnung über Schornsteinfegerarbeiten
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SchfArbVHA2013rahmen
Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
www.gesetze-im-internet.de/k_o/BJNR129200009.html
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V6P9
§§ 13 ff. Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
www.gesetze-im-internet.de/schfhwg/__13.html

 

Teaser

Neue Feuerstätten und/oder Abgasanlagen müssen Sie vor Inbetriebnahme durch die/den zuständige/n Bezirksschornsteinfeger/in abnehmen und freigeben lassen. Veränderungen an bestehenden Feuerungsanlagen müssen Sie dem/der zuständigen Bezirksschornsteinfeger/in anzeigen.

Volltext

Der Bezirksschornsteinfeger beziehungsweise die Bezirksschornsteinfegerin ist zuständig für sogenannte hoheitliche Aufgaben wie
  • die Abnahme von neuen Feuerungsanlagen,
  • die Feuerstättenschau und das Erstellen des Feuerstättenbescheids
  • das Führen des Kehrbuches
Jeder Adresse ist ein Bezirksschornsteinfeger oder eine Bezirksschornsteinfegerin fest zugewiesen. Wenn Sie an Ihrer Adresse eine dieser Aufgaben durchführen lassen müssen, müssen Sie damit den zugewiesenen Bezirksschornsteinfeger oder die zugewiesene Bezirksschornsteinfegerin beauftragen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Abnahme einer Feuerstätte und/oder einer Abgasanlage werden unter Anderem die Daten der Geräte, Verwendbarkeitsnachweise und Berechnungen zu Ableitbedingungen benötigt. Einzelheiten zu den notwendigen Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Bezirksschornsteinfeger beziehungsweise Ihrer Bezirksschornsteinfegerin.

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Die Gebühren für die hoheitlichen Tätigkeiten werden nach der Verordnung über Schornsteinfegerarbeiten in Verbindung mit der bundesrechtlichen Kehr- und Überprüfungsordnung berechnet (siehe in den Links).

Verfahrensablauf

Sie informieren sich selbst, welcher Bezirksschornsteinfeger oder welche Bezirksschornsteinfegerin an Ihrer Adresse zuständig ist und beauftragen die Person.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art und Umfang der durchzuführenden Tätigkeit.

Frist

Bestimmte Schornsteinfegertätigkeiten müssen innerhalb einer Frist erledigt werden. Der Bezirksschornsteinfeger oder die Bezirksschornsteinfegerin für Ihre Adresse überwacht, dass diese Arbeiten rechtzeitig erledigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass die Arbeiten ausgeführt wurden.

Hinweise

Arbeiten die im Feuerstättenbescheid festgesetzt worden sind, wie
  • Kehren Ihres Schornsteins                                                                                    
  • Überprüfen Ihrer Feuerungsanlage
  • Messen der Abgaswerte
müssen nicht zwingend vom Bezirksschornsteinfeger beziehungsweise der Bezirksschornsteinfegerin durchgeführt werden. Für diese Aufgaben können Sie einen beliebigen Schornsteinfegerbetrieb wählen. Die Kosten für diese Arbeiten können je nach Schornsteinfegerbetrieb variieren.
 

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Schornsteinfegerangelegenheiten
  • Bezirksschornsteinfeger/in ist zuständig für Aufgaben wie
    • die Abnahme von neuen Feuerungsanlagen,
    • die Feuerstättenschau und das Erstellen des Feuerstättenbescheids
    • das Führen des Kehrbuches
  • Jeder Adresse ist ein/e Bezirksschornsteinfeger/in fest zugewiesen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Bergedorf

Formulare

nicht vorhanden

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