Bezirksschornsteinfeger Ausübung
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Begriffe im Kontext
Bezirksschornsteinfegermeister (Synonym), Schornsteinfegermeister (Synonym), Fa. Schornsteinfegerangelegenheiten (Synonym), Schornsteinfegersuche (Synonym), Schornsteinfeger Gebührenordnung (Synonym), Schornsteinfeger (Synonym), Bezirksschornsteinfeger (Synonym)
Fachlich freigegeben am
22.04.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Verordnung über Schornsteinfegerarbeiten
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SchfArbVHA2013rahmen
Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
www.gesetze-im-internet.de/k_o/BJNR129200009.html
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V6P9
§§ 13 ff. Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
www.gesetze-im-internet.de/schfhwg/__13.html
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SchfArbVHA2013rahmen
Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
www.gesetze-im-internet.de/k_o/BJNR129200009.html
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005V6P9
§§ 13 ff. Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
www.gesetze-im-internet.de/schfhwg/__13.html
Neue Feuerstätten und/oder Abgasanlagen müssen Sie vor Inbetriebnahme durch die/den zuständige/n Bezirksschornsteinfeger/in abnehmen und freigeben lassen. Veränderungen an bestehenden Feuerungsanlagen müssen Sie dem/der zuständigen Bezirksschornsteinfeger/in anzeigen.
Der Bezirksschornsteinfeger beziehungsweise die Bezirksschornsteinfegerin ist zuständig für sogenannte hoheitliche Aufgaben wie
- die Abnahme von neuen Feuerungsanlagen,
- die Feuerstättenschau und das Erstellen des Feuerstättenbescheids
- das Führen des Kehrbuches
Für die Abnahme einer Feuerstätte und/oder einer Abgasanlage werden unter Anderem die Daten der Geräte, Verwendbarkeitsnachweise und Berechnungen zu Ableitbedingungen benötigt. Einzelheiten zu den notwendigen Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Bezirksschornsteinfeger beziehungsweise Ihrer Bezirksschornsteinfegerin.
Die Gebühren für die hoheitlichen Tätigkeiten werden nach der Verordnung über Schornsteinfegerarbeiten in Verbindung mit der bundesrechtlichen Kehr- und Überprüfungsordnung berechnet (siehe in den Links).
Sie informieren sich selbst, welcher Bezirksschornsteinfeger oder welche Bezirksschornsteinfegerin an Ihrer Adresse zuständig ist und beauftragen die Person.
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Art und Umfang der durchzuführenden Tätigkeit.
Bestimmte Schornsteinfegertätigkeiten müssen innerhalb einer Frist erledigt werden. Der Bezirksschornsteinfeger oder die Bezirksschornsteinfegerin für Ihre Adresse überwacht, dass diese Arbeiten rechtzeitig erledigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass die Arbeiten ausgeführt wurden.
Arbeiten die im Feuerstättenbescheid festgesetzt worden sind, wie
- Kehren Ihres Schornsteins
- Überprüfen Ihrer Feuerungsanlage
- Messen der Abgaswerte
- Schornsteinfegerangelegenheiten
- Bezirksschornsteinfeger/in ist zuständig für Aufgaben wie
- die Abnahme von neuen Feuerungsanlagen,
- die Feuerstättenschau und das Erstellen des Feuerstättenbescheids
- das Führen des Kehrbuches
- Jeder Adresse ist ein/e Bezirksschornsteinfeger/in fest zugewiesen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg