Sozialversicherung Auskunft
Inhalt
Begriffe im Kontext
Rentenantrag, Bezirksamt Wandsbek (Synonym), Rentenanträge, Bezirksamt Wandsbek (Synonym), Rentenberatung, Bezirksamt Wandsbek (Synonym), Mütterrente, Beratung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
14.09.2023
Fachlich freigegeben durch
SDZ1-Geschäftsstelle
§ 93 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__93.html
www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__93.html
Die deutsche Sozialversicherung bietet Ihnen wirksamen Schutz vor den großen Lebensrisiken und ihren Folgen.
Die deutsche Sozialversicherung dient dazu, dass Sie als Bürger oder Bürgerin Deutschlands in schwierigen Situationen nicht alleine dastehen. Die Sozialversicherung schützt Sie vor großen Risiken im Leben, wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit, und hilft Ihnen, mit den Folgen besser zurecht zu kommen. Sie können sich zum Thema Sozialversicherung beraten lassen und sich so über Ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten informieren. Die Beratung umfasst insbesondere Bereiche wie
- Rentenangelegenheiten
- Unterstützung bei der Beantragung von Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsunfähigkeitsrenten
- Hilfe bei der Klärung von Versicherungszeiten und der Beantragung von Versicherungsverläufen
- Prüfung und Weiterleitung von Rentenanträgen an den Rentenversicherungsträger.
Bitte bringen Sie alle, für die Feststellung des Rentenanspruchs, relevanten Unterlagen zum Beratungsgespräch mit, unter anderem:
- Versicherungsverlauf
- Bescheide über Erwerbsunfähigkeit
- Sonstige Nachweise über Versicherungszeiten (auch im Ausland).
- Sie nehmen schriftlich oder telefonisch Kontakt mit der zuständigen Stelle auf
- Für die Klärung umfangreicher Fragen vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle führt ein Beratungsgespräch mit Ihnen und erarbeitet ein mögliches Handlungskonzept mit Ihnen.
Anträge auf Leistungen des Rentenversicherungsträgers sollten Sie frühzeitig, spätestens drei Monate vor Eintritt des Anspruchs auf eine Rentenleistung stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle keinen Zugriff auf Ihre Versicherungsdaten haben. Eine Bearbeitung kann nur anhand der von Ihnen vorgelegten Unterlagen und der von Ihnen getätigten Angaben erfolgen. In der Beratungsstelle kann nicht jede Beratungsanfrage bearbeitet werden.
- Für Fragen rund um die Sozialversicherung – insbesondere Rentenangelegenheiten – steht Ihnen auch die Deutsche Rentenversicherung zur Verfügung.
Es handelt sich um ein Beratungsangebot ohne angeschlossenes Verwaltungsverfahren. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
- Informationen zu Sozialversicherungsangelegenheiten erhalten
- Die deutsche Sozialversicherung bietet Schutz in schwierigen Lebenssituationen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit.
- Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern zu helfen, mit den Folgen dieser Risiken besser umzugehen.
- Beratung zur Sozialversicherung informiert über Rechte, Pflichten und Möglichkeiten.