Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Halteverbotszone für Umzug (Synonym), Umzug (Synonym), Parkplatzsperrung für Umzug (Synonym), Transport (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.06.2022
Fachlich freigegeben durch
Verkehr (BVM)
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html
Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür eine temporäre Halteverbotszone beantragen.
Für einen Umzug können Sie eine zeitlich begrenzte Halteverbotszone beantragen, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten.
Zum Be- und Entladen können Sie ebenfalls eine zeitlich begrenzte Halteverbotszone beantragen.
Entsprechend der Gegebenheiten vor Ort, kann die Straße einseitig oder zweiseitig gesperrt werden.
Zum Be- und Entladen können Sie ebenfalls eine zeitlich begrenzte Halteverbotszone beantragen.
Entsprechend der Gegebenheiten vor Ort, kann die Straße einseitig oder zweiseitig gesperrt werden.
- Hauptantrag
- Formlos
- Machen Sie in Ihrem Antrag Angaben
- zum Ort der temporären Halteverbotszone
- zum geplanten Zeitraum
- zur erforderlichen Länge in Metern
- die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug
- Nachweise
- Vollmacht, sofern Sie den Antrag in Vertretung stellen wird
- Formlos
- Machen Sie in Ihrem Antrag Angaben
- zum Ort der temporären Halteverbotszone
- zum geplanten Zeitraum
- zur erforderlichen Länge in Metern
- die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug
- Nachweise
- Vollmacht, sofern Sie den Antrag in Vertretung stellen wird
Sie planen einen Umzug oder benötigen zum Be- und Entladen Platz auf der Straße für ein großes Fahrzeug.
Es fällt eine Gebühr an. Die Höhe Gebühr richtet sich nach der Dauer und dem Umfang der Erlaubnis. Sie beträgt normalerweise zwischen 30 EUR und 200 EUR.
- Beantragen Sie die temporäre Haltsverbotszone bei der zuständigen Stelle.
- Der Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Wenn die zuständige Stelle Ihren Antrag genehmigt, erhalten Sie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder.
- Der Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Wenn die zuständige Stelle Ihren Antrag genehmigt, erhalten Sie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder.
Reichen Sie den Antrag mindestens 14 Tage vor dem geplanten Umzug beziehungsweise dem geplanten Be- oder Entladedatum ein.
3 Tage vor dem geplanten Termin müssen die Verkehrsschilder für die Anwohnerinnen und Anwohner aufgestellt werden.
Die Dauer der Halteverbotszone wird in der Genehmigung angegeben.
3 Tage vor dem geplanten Termin müssen die Verkehrsschilder für die Anwohnerinnen und Anwohner aufgestellt werden.
Die Dauer der Halteverbotszone wird in der Genehmigung angegeben.
Es gibt folgende Hinweise:
- Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden,
- Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.
- Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.
- Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.
- Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.
- Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.
- Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).
- Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.
- Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.
- Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.
- Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden,
- Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.
- Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.
- Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.
- Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.
- Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.
- Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).
- Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.
- Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.
- Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- für Umzug,
- für Be- und Entladen,
- private oder für wirtschaftliche Tätigkeiten
- Besonderheiten:
- einseitige oder zweiseitige Sperrung möglich,
- je nach Straßengegebenheiten
- für Umzug,
- für Be- und Entladen,
- private oder für wirtschaftliche Tätigkeiten
- Besonderheiten:
- einseitige oder zweiseitige Sperrung möglich,
- je nach Straßengegebenheiten
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg