Öffentliche Rechtsauskunft, ÖRA
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Die Beratungen finden derzeit nur in der ÖRA-Hauptstelle (Dammtorstraße 14) nach vorheriger Terminvereinbarung statt, auch die der Bezirksstellen. Die ÖRA Bezirksstellen sind bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Die ÖRA bietet auch außergerichtliche Streitschlichtung
- in zivilrechtlichen Angelegenheiten für alle natürlichen und juristischen Personen inner- und außerhalb Hamburgs. Vergleichsverhandlungen bei komplizierter Rechtslage und hohen Streitwerten werden von besonderen Vorsitzenden geleitet. Der Antrag hemmt die Verjährung. Die ausgehandelten Vergleiche sind vollstreckbare Titel.
- in strafrechtlichen Verfahren vermittelt die ÖRA, wenn die beschuldigte Person in Hamburg wohnt.
- mit Mediation hilft die ÖRA besonders in eskalierten familien- und erbrechtlichen Konflikten sowie bei Streit im Arbeits- und Wirtschaftsleben. Alle Mediatoren sind zertifiziert (BAFM/BM). Das Angebot ist offen für jedermann und jede Frau.
Berechtigungsschein für Beratungshilfe: Den evtl. aus anderen Bundesländern bekannten Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt im Vorwege eines gerichtlichen Verfahrens gibt es in Hamburg nicht. Unter den o.a. Voraussetzungen ist in Hamburg eine Beratung durch die ÖRA möglich.
Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe: Wird eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich, berät die ÖRA über die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Berater erklären Ihnen auch, wie Sie eine kompetente Anwältin bzw. einen Fachanwalt für Ihren speziellen Fall finden können, da die ÖRA Sie nicht vor Gericht vertreten kann.
- geringes Einkommen und nur geringes Vermögen
(Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch (SGB XII).
Die Berechnung erfolgt individuell anhand der persönlichen Situation.) - in Hamburg wohnend
- Arbeit in Hamburg und zu diesem Arbeitsverhältnis wird Rechtsrat benötigt
- es ist kein Rechtsanwalt in dieser Sache beauftragt
- keine Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder Interessenverbänden (zum Beispiel Mieterverein) über die man Rechtsrat erhalten kann
- es besteht keine Rechtsschutzversicherung
Informationen zu außergerichtlichen Güteverfahren erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 40 42843-4152 oder auf der Homepage der ÖRA (siehe Links).
Beschwerden über eine Beratung in der ÖRA
Bei Beschwerden über eine Beratung in der ÖRA kann man sich schriftlich an die ÖRA wenden: Kurze Schilderung, was nicht gefallen hat, sowie Datum, Ort und ggf. Berater oder andere Person, die beteiligt war. Die ÖRA wird dann darauf antworten.
Gehörlose Menschen erhalten eine Information über die Mailadresse Rechtsberatung.oera@soziales.hamburg.de