Namenserklärungen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Wiederannahme früheren Namens nach Scheidung (Synonym), Bestimmung eines Ehenamens (Synonym), Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen (Synonym), Ehenamensbestimmung (Synonym), Namensführung in der Ehe (Synonym), Namenserklärung gem. § 94 des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (Synonym), Mädchennamen (Synonym), Geburtsnamen (Synonym), Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens (Synonym), Namensänderung nach Heirat/Scheidung (Synonym), Sortierungserklärung (Synonym), Sortierung Vornamen (Synonym), Änderung Reihenfolge Vornamen (Synonym), § 45b Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Synonym), Divers, Personenstand (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Namenserklärungen werden abgegeben, wenn sich nach z.B. Auflösung einer Ehe, Einbürgerung oder durch Heirat bei 'Patchwork'-Familien der Nachname ändert (Geburtsname, früherer Ehename, gemeinsamer Familienname). Auch ein Doppelname aus Geburtsname, Ehename oder früherem Ehenamen ist unter Umständen möglich, die Reihenfolge ist variabel.
Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten ist vorab eine telefonische Beratung erforderlich.
Die Namenserklärung kann in jeden Standesamt aufgenommen werden und wird dann an das zuständige Standesamt weitergeleitet.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg