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Namensänderungen

Hamburg 99083001011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083001011000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Namensänderungen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Änderungen des Vornamens (Synonym), Änderungen des Familiennamens (Synonym), Namensfeststellungen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Die Namensänderung hat Ausnahmecharakter. Ein intensives, telefonisches Beratungsgespräch vor der Antragstellung ist unbedingt erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Stellt sich individuell im Beratungsgespräch heraus.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühr für Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beträgt 25,00 € - 1000,00 €.
Bei Rücknahme oder Ablehnung eines Antrages werden 50% bzw. 75% der Gebühr fällig.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Ein Name kann nach dem Namensänderungsgesetz nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein intensives, telefonisches Beratungsgespräch vor der Antragstellung ist unbedingt erforderlich.

 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal