Namensänderungen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Änderungen des Vornamens (Synonym), Änderungen des Familiennamens (Synonym), Namensfeststellungen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Die Namensänderung hat Ausnahmecharakter. Ein intensives, telefonisches Beratungsgespräch vor der Antragstellung ist unbedingt erforderlich.
Die Gebühr für Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beträgt 25,00 € - 1000,00 €.
Bei Rücknahme oder Ablehnung eines Antrages werden 50% bzw. 75% der Gebühr fällig.
Bei Rücknahme oder Ablehnung eines Antrages werden 50% bzw. 75% der Gebühr fällig.
Ein Name kann nach dem Namensänderungsgesetz nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein intensives, telefonisches Beratungsgespräch vor der Antragstellung ist unbedingt erforderlich.