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Infektionshygiene, Überwachung der Einhaltung

Hamburg 99003047028000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003047028000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Infektionshygiene, Überwachung der Einhaltung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Hygiene in Krankenhäusern (Synonym), Hygiene in Arztpraxen (Synonym), Krankenhausüberwachung (Synonym), Krankenhausaufsicht (Synonym), Krankenhauskontrolle (Synonym), Hygiene Tätowierläden, Tattoo (Synonym), Hygiene Permanent Make-Up (Synonym), Hygiene Piercingstudio (Synonym), Hygiene Fußpflege (Synonym), Hygiene Nagelstudio (Synonym), Hygieneüberwachung (Synonym), Hygieneaufsicht (Synonym), Kita, Hygieneaufsicht (Synonym), Kindertagesstätte, Hygieneaufsicht (Synonym), Podologe, Hygieneaufsicht (Synonym), Heilpraktiker, Hygieneaufsicht (Synonym), Rettungsdienst, Hygieneaufsicht (Synonym), Hygiene in Kliniken (Synonym), Krankenhaushygiene (Synonym), Hygiene in Zahnarztpraxen (Synonym), Fisch Spa (Synonym), Knabberfische (Synonym), Fisch Pediküre (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  •  § 36 Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen; Verordnungsermächtigung - Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • § 13 Einhaltung der Infektionshygiene - Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg (Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz - HmbGDG) Vom 18. Juli 2001
  •  die Hamburger Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Fachämter Gesundheit der Bezirke beraten und überwachen die Umsetzung und Einhaltung der Hygienevorschriften in Krankenhäusern, Einrichtungen des ambulanten Operierens, Tageskliniken, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. Ebenso in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern
vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt. (Krankentransportdienste, Rettungsdienste, bei Heilpraktikern, Podologen sowie z.B. in Kindertagesstätten, Gemeinschaftsunterkünften, Tätowier-, Piercing- und Permanentmake-up-Studios)

Erforderliche Unterlagen

Dokumentationen aus den Bereichen Hygienepläne, Mitarbeiterschulungen, Gerätewartung, Nosokomiale Infektionen (Krankenhausinfektionen). Es können weitere Unterlagen benötigt werden. Es wird daher empfohlen, sich gegebenenfalls vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.

Voraussetzungen

Keine Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Kurzfristig.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Tätigkeit des Gesundheitsamtes umfasst u. a. Beratung der Einrichtungen, regelmäßige Routineüberwachung, Begehungen aufgrund von Beschwerden oder besonderen Fragestellungen, Begutachtung von Bauplänen.

Bei der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt steht die Beratung im Vordergrund. Die Überprüfung erfolgt in Stichproben, in sehr seltenen Fällen sind Bürgerhinweise auf hygienische Mängel der Anlass einer Begehung.

Inhalte der Beratung durch das Gesundheitsamt sind die Ausgestaltung des Hygieneplans, der Einsatz geeigneter Desinfektionsmittel, aber auch der sichere Umgang mit Medizinprodukten aus infektionshygienischer Sicht.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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