Vermessungstechnische Bescheinigungen - Bereitstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Entfernungsbescheinigung (Synonym), Flächenbescheinigung (Synonym), Grenzinnehaltungsbescheinigung (Synonym), Höhenbescheinigung (Synonym), Koordinatenbescheinigung (Synonym), Maß- und Winkelbescheinigung (Synonym), Identitätsbescheinigung für Flurstücke (Synonym), Bescheinigung § 1026 (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
LGV Grenzvermessung
Folgende Bescheinigungen können bereitgestellt werden:
Bescheinigung nach § 1026 BGB
Bescheinigung nach § 1026 BGB
- Ist ein Flurstück oder Teile des Flurstückes mit einer Grunddienstbarkeit belastet oder nicht
- Bescheinigung der Entfernung zwischen zwei Punkten innerhalb der FHH.
- Angabe in Metern oder Kilometern
- Für Flurstücke oder Flurstücksteile werden Flächen in m² bescheinigt
- Die Lage von historischen Flurstücken, Gebäuden und Straßen wird mit den heutigen Daten in der heutigen Kartengrundlage dargestellt
- Nachweis, ob ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Flurstückes steht
- Objekthöhen oder Geländehöhen können als Einzelhöhen oder in einem Lageplan bescheinigt werden
- Die Identität eines heutigen Flurstücks zu einem in der Vergangenheit existierenden Flurstück kann nach Recherchen bescheinigt werden
- Koordinatenbescheinigungen enthalten Koordinaten verschiedener Systeme für ein Objekt oder definierte Teile eines Objektes
- Umringsmaße oder Innenwinkel für ein Flurstück
- Bis zu 5 Angaben sind für einen Grundpreis enthalten
- Nachweis, dass Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer des Grundstücks sind oder
- Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers (siehe Link Vollmacht)
- Bescheinigungen erhalten die Grundeigentümer selbst bzw. deren Bevollmächtigte.
- Andere Personen müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Bitte lassen Sie sich telefonisch über die Gebührenhöhe informieren.
Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.
Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.
- Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich.
- Online: Auf den Online-Dienst gelangen Sie über den Link HamburgService. Dort werden die ausgewählten Unterlagen abgerufen.
- Die anfallenden Gebühren werden per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt.
- E-Mail, Fax oder Brief: Der Eigentümer bzw. die Eigentümerin eines Grundstücks oder eine bevollmächtigte Person erstellen einen Auftrag (siehe Link Auftrag)
- Die Dokumente werden dann zusammen mit dem Gebührenbescheid als PDF-Dateien per E-Mail versendet oder in Papierform mit der Post geschickt..
Produkte, die dem Datenschutz unterliegen, werden nach dem berechtigten Interesse beurteilt.
Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Bei fehlendem berechtigtem Interesse wird der Auftrag abgelehnt.
Sie werden dann telefonisch kontaktiert oder erhalten ein Ablehnungsschreiben mit einer beigefügten Widerrufsbelehrung.
Sie werden dann telefonisch kontaktiert oder erhalten ein Ablehnungsschreiben mit einer beigefügten Widerrufsbelehrung.
Folgende Bescheinigungen können bereitgestellt werden:
Bescheinigung nach § 1026 BGB
Bescheinigung nach § 1026 BGB
- Ist ein Flurstück oder Teile des Flurstückes mit einer Grunddienstbarkeit belastet oder nicht
- Bescheinigung der Entfernung zwischen zwei Punkten innerhalb der FHH.
- Angabe in Metern oder Kilometern
- Für Flurstücke oder Flurstücksteile werden Flächen in m² bescheinigt
- Die Lage von historischen Flurstücken, Gebäuden und Straßen wird mit den heutigen Daten in der heutigen Kartengrundlage dargestellt
- Nachweis, ob ein Gebäude innerhalb der Grenzen eines Flurstückes steht
- Objekthöhen oder Geländehöhen können als Einzelhöhen oder in einem Lageplan bescheinigt werden
- Die Identität eines heutigen Flurstücks zu einem in der Vergangenheit existierenden Flurstück kann nach Recherchen bescheinigt werden
- Koordinatenbescheinigungen enthalten Koordinaten verschiedener Systeme für ein Objekt oder definierte Teile eines Objektes
- Umringsmaße oder Innenwinkel für ein Flurstück
- Bis zu 5 Angaben sind für einen Grundpreis enthalten