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Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein Erteilung

Hamburg 99089124001000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089124001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Kleinen Waffenschein beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Gaspistolen, Erlaubnisse (Synonym), Schreckschusspistolen, Erlaubnisse (Synonym), Waffenschein, klein (Synonym), Nutzung Signalwaffen (Synonym), Nutzung Schreckschusswaffe (Synonym), Antrag KWS (Synonym), Antrag Kleiner Waffenschein (Synonym), Nutzung PTB-Waffen (Synonym), Nutzung Reizstoffwaffen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

17.03.2023

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
§ 12 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html
§ 4 Absatz 1 Nummer 1 bis 2 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
Anlage 2 Abschnitt 2 2 Nr. 1.3, Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1. Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
 

Teaser

Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.

Volltext

Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen  Bundesanstalt (PTB) außerhalb
  • Ihrer eigenen Wohnung,
  • Ihrer eigenen Geschäftsräume oder
  • Ihres eigenen Grundstücks (zum Beispiel eigener Garten)
bei sich tragen wollen, benötigen Sie hierfür den kleinen Waffenschein. Sie müssen den kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde beantragen.

Wenn Sie eine SRS-Waffe bei sich tragen, ist es notwendig, den kleinen Waffenschein mitzuführen. Dieser Schein muss im Falle einer Kontrolle zusammen mit einem Personalausweis oder Reisepass von Ihnen vorgezeigt werden können. 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt 
  • Sie sind waffenrechtlich zuverlässig
  • Sie besitzen persönliche Eignung

Kosten

57,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein. Anträge, sowie jagd- und waffenrechtliche Unterlagen können per Post, E-Mail oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermittelt werden.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die Waffenbehörde stellt den kleinen Waffenschein aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Monaten

Frist

Der kleine Waffenschein gilt unbefristet.

Der kleine Waffenschein kann Ihnen versagt werden, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht in Deutschland gewohnt haben.

Hinweise

Das Führen einer SRS-Waffe ist bei öffentlichen Veranstaltungen generell verboten. Wenn Sie ohne eine erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Für Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen, die mit einem „F“-Zeichen gekennzeichnet sind, besitzt der kleine Waffenschein keine Gültigkeit.

Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie den kleinen Waffenschein nicht umschreiben lassen.

Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn
  • Sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind oder in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben.
  • angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind.
  • Sie in den letzten 5 Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren.
  • Sie wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben.
Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn
  • Sie geschäftsunfähig sind.
  • Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind.
  • Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden.
  • angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Kleinen Waffenschein beantragen
  • Tragen von SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) mit PTB-Zulassungszeichenaußerhalb von Wohnung, Geschäftsräumen oder eigenem Grundstück erfordert kleinen Waffenschein
  • Beantragung bei zuständiger Behörde erforderlich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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