Beratung und Gesundheitshilfen für psychisch erkrankte sowie für geistig, seelisch und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 53-55 SGB XII
Sozialgesetzbuch VIII, z.B.
außerfamiliärer Hilfe §§ 30, 33, 34, 35 SGB VIII
Volljährigen Hilfe § 41 SGB VIII
Hilfen für Eltern mit Kind § 19 SGB VIII
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/1.html
Die Beratung und Diagnostik ist kostenlos und freiwillig. Die Beratung ist ohne ärztliche Überweisung möglich.
Der Jugendpsychiatrische Dienst bietet Informationen zu:
- Entwicklungsstörungen,
- seelischen Problemen,
- Verhaltensauffälligkeiten,
- drohenden oder manifesten geistigen, seelischen und mehrfachen Behinderungen im Kindes- und Jugendalter,
- psychischen und psychosomatischen Erkrankungen.
Zudem unterstützt und berät der Jugendpsychiatrische Dienst Kinder und Jugendliche in akuten psychischen Krisen. Der Jugendpsychiatrische Dienst arbeitet außerdem eng mit den Mütterberatungsstellen und anderen Beratungszentren zusammen.
In akuten kinder- und jugendpsychiatrischen Notsituationen wenden Sie sich außerhalb der Öffnungszeiten an die örtliche Polizeidienststelle oder direkt an die Kinder- und Jugendpsychiatrische Abteilung des Asklepios Krankenhaus Harburg (Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie) oder an das Universitätsklinikum Eppendorf.
- Säuglinge,
- Klein- und Schulkinder,
- Jugendliche sowie deren Eltern und Bezugspersonen.
Der Jugendpsychiatrische Dienst bietet:
- Prävention,
- Diagnostik,
- Behandlung bei Entwicklungsverzögerungen,
- Behinderungen und Maßnahmen im Rahmen der Eingliederungshilfe an.