Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Infektionsschutz, Meldung

Hamburg 99003013014000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003013014000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Infektionsschutz, Meldung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ansteckende Krankheiten (Synonym), Meldepflichtige Krankheiten (Synonym), E.coli-Bakterien (Synonym), EHEC-Erreger (Synonym), HUS-Erkrankungen (Synonym), Hämolytisch-urämisch (Synonym), Gesundheitszeugnis (Synonym), Gesundheitsaufsicht (Synonym), Legionellen (Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung) (Synonym), MRSA (Synonym), Krätze (Synonym), Norovirus (Synonym), Masern, Infektionsschutz (Synonym), EHEC (Synonym), Corona (Synonym), Coronavirus (Synonym), Scabies (Synonym), Coronavirus, Informationen in Hamburg (Synonym), SARS-CoV-2 (Synonym), COVID-19 (Synonym), Affenpocken (Synonym), Salmonellen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 6 Meldepflichtige Krankheiten - Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Das Gesundheitsamt nimmt alle Meldungen der nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtigen Erreger oder meldepflichtigen Erkrankungen entgegen. Erkrankte werden kontaktiert und exploriert mit dem Ziel, eine mögliche Infektionsquelle zu identifizieren und auszuschalten. Sie werden über Hygienemaßnahmen beraten, um die Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern.

Wenn erforderlich, können vom Gesundheitsamt zur Verhinderung der Weiterverbreitung einer übertragbaren Krankheit Maßnahmen festgelegt werden, wie z.B. das Besuchsverbot einer Gemeinschaftseinrichtung oder ein Tätigkeitsverbot für Personal in Lebensmittelbetrieben.

Das Gesundheitsamt informiert und berät zu allen Fragen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten und mehrfach resistenten Erregern wie z.B. MRSA,
  • zur Verhinderung der Weiterverbreitung
  • zu vorbeugenden Maßnahmen
  • zu krankenhaushygienischen Fragestellungen
  • zu Impfungen

Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Krankenhäusern, medizinischen Einrichtungen sowie Gemeinschaftseinrichtungen werden aus hygienischen Gesichtspunkten bewertet und darüber Stellungnahmen erstellt.
 

 

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

Keine Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Keine Bearbeitungsdauer.

Frist

Meldepflichtige Krankheiten sind umgehend beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden!

Hinweise

Bei einem Notfall außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei.

Meldepflichtige Krankheiten sind bestimmte übertragbare Infektionen, die einer Meldepflicht unterliegen und Erregernachweis, Infektionsverdacht, Erkrankung oder Tod durch die im Gesetz genannten Krankheiten an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.

Dies betrifft beispielsweise:
  • Cholera
  • Diphtherie
  • akute Virushepatitis
  • Keuchhusten
  • Masern
  • Mumps
  • Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
  • Tollwut
  • Typhus abdominalis
  • Windpocken
  • Coronavirus

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal