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Hauptuntersuchung

Hamburg 99026001000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99026001000000

Leistungsbezeichnung

Hauptuntersuchung

Leistungsbezeichnung II

Kfz-Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

TÜV-Prüfung (Synonym), HU, Fahrzeugprüfungen (Synonym), TÜV-Prüfung, TÜV (Synonym), HU (Synonym), Fa. Hauptuntersuchung (Synonym), HU, Fahrzeuguntersuchungen (Synonym), Vollabnahme, HU (Synonym), HU, Plakette (Synonym), HU, Kfz-Untersuchungen (Synonym), HU, Auto, TÜV (Synonym), Hauptuntersuchung, KFZ (Synonym), § 29 StVZO (Synonym), § 29 Hauptuntersuchung (Synonym), § 29, HU (Synonym), Abgasuntersuchung (Synonym), ASU (Synonym), AUK (Synonym), Auto TÜV (Synonym), Fa. Abgasuntersuchung (Synonym), Fahrzeugprüfungen (Synonym), Fahrzeuguntersuchungen (Synonym), KFZ-Untersuchungen (Synonym), Plakette (Synonym), TÜV (Synonym), Vollabnahme (Synonym), Motorrad TÜV (Synonym), Zweitschrift TÜV Bericht (Synonym), Zweitschrift HU/AU (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden. Seit 1. Januar 2010 ist die sogenannte Abgasuntersuchung (AU) gemäß § 47a StVZO als Teiluntersuchung in die HU integriert.

Hierbei wird Ihr Fahrzeug durch eine(n) Sachverständige/n oder Prüfingenieur/in überprüft, um etwaige Mängel und das Abgasverhalten festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.

Mit einer Prüfplakette , die auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angebracht ist, wird der Monat nachgewiesen, in dem das Fahrzeug spätestens zur nächsten Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss.

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweise über eventuelle Änderungsabnahmen
  • wenn nicht zugelassen zusätzlich: Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • AU Bescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) sofern die AU über eine andere Prüfstelle bereits ausgeführt wurde

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Technische Prüfstelle oder freie Entgelte Überwachungsorganisationen) erhoben.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) Fristen zwischen 12 und 36 Monaten vor; Detaillierte Fristen zur Untersuchung der Fahrzeuge stehen in Anlage VIII StVZO. In der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Kfz Schein) ist ersichtlich, wann eine HU zu erfolgen hat; seit dem 1. Juli 2012 gibt es keine Rückdatierung mehr, wenn der Termin für die nächste Hauptuntersuchung überschritten wurde. Stattdessen wird eine vertiefte Ergänzungsuntersuchung vorgeschrieben, wenn der Termin um mehr als zwei Monate überschritten worden ist. Aufgrund des damit verbundenen höheren Aufwands ist für die Ergänzungsuntersuchung eine um 20 % höhere Gebühr fällig.

Hinweise

Bitte wenden Sie sich an 
  • die Technischen Prüfstellen
  • amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen oder auch
  • an Fachwerkstätten/Autohäuser, in denen zugelassene Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure die Prüfung vor Ort durchführen.

Aufbewahrung HU-Prüfbericht
Der HU-Prüfbericht ist gemäß § 29 Abs. 10 StVZO aufzubewahren und der KfZ-Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Bei Weitergabe des Fahrzeugs (zum Beispiel Verkauf, Schenkung) ist er der Erwerberin/dem Erwerber zu übergeben.

Verlust HU-Prüfbericht
Sollten Sie Ihren Prüfbericht verloren haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat, siehe hierzu Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Kfz-Schein)), oder auf eigene Kosten eine neue HU durchführen zu lassen. Die Prüfplakette alleine reicht als Nachweis über eine gültige HU nicht aus.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Verkehr

Formulare

nicht vorhanden

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