Hauptuntersuchung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Hierbei wird Ihr Fahrzeug durch eine(n) Sachverständige/n oder Prüfingenieur/in überprüft, um etwaige Mängel und das Abgasverhalten festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.
Mit einer Prüfplakette , die auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angebracht ist, wird der Monat nachgewiesen, in dem das Fahrzeug spätestens zur nächsten Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss.
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweise über eventuelle Änderungsabnahmen
- wenn nicht zugelassen zusätzlich: Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- AU Bescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) sofern die AU über eine andere Prüfstelle bereits ausgeführt wurde
- die Technischen Prüfstellen
- amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen oder auch
- an Fachwerkstätten/Autohäuser, in denen zugelassene Prüfingenieurinnen/Prüfingenieure die Prüfung vor Ort durchführen.
Aufbewahrung HU-Prüfbericht
Der HU-Prüfbericht ist gemäß § 29 Abs. 10 StVZO aufzubewahren und der KfZ-Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Bei Weitergabe des Fahrzeugs (zum Beispiel Verkauf, Schenkung) ist er der Erwerberin/dem Erwerber zu übergeben.
Verlust HU-Prüfbericht
Sollten Sie Ihren Prüfbericht verloren haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat, siehe hierzu Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Kfz-Schein)), oder auf eigene Kosten eine neue HU durchführen zu lassen. Die Prüfplakette alleine reicht als Nachweis über eine gültige HU nicht aus.