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Liegenschaftsbuch Auskunft Amtlicher Auszug

Hamburg 99123027023001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123027023001

Leistungsbezeichnung

Liegenschaftsbuch Auskunft Amtlicher Auszug

Leistungsbezeichnung II

Amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftsbuch (Flurstücks- und Eigentümernachweis)

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

FIS (Synonym), Grundstücksfläche (Synonym), HALB (Synonym), ALB (Synonym), Automatisiertes Liegenschaftsbuch (Synonym), Flurbuch (Synonym), Eigentumsnachweis (Synonym), Auszug und Auskunft aus dem Liegenschaftsbuch (Synonym), ALKIS (Synonym), Flurstücksfläche (Synonym), Flurstücksnummer (Synonym), Grundstückseigentümer (Synonym), Flurkarte (Synonym), Flurstücksnachweis (Synonym), Bestandsnachweis (Synonym), HALB-Auszug (Synonym), Katasterkarte (Synonym), beschreibende Daten (Synonym), darstellende Daten (Synonym), Tatsächliche Nutzung (Synonym), Liegenschaftskarte (Synonym), Liegenschaftsbuch (Synonym), Erbbauberechtigter (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.08.2019

Fachlich freigegeben durch

LGV ALKIS-Hilfe

Handlungsgrundlage

Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen (HmbVermG)

Teaser

Für Auskünfte und Planungen rund um Grund und Boden, für die Beurkundung von Grundstücksgeschäften oder für Aktivitäten im Kredit- und Immobilienbereich können Sie den Nachweis hierfür beantragen.

Volltext

Die Flurstücks- und Eigentumsnachweise enthalten Angaben zum Flurstück und Gebäude wie Flurstücksnummer, Straßenname, Hausnummer und Größe des Flurstücks in Quadratmetern.

Die Flurstücks- und Eigentumsnachweise informieren über öffentlich-rechtliche Festlegungen zum Beispiel über Baulasten, Naturschutzgebiete, Städtebauliche Erhaltungsgebiete oder Denkmalschutz.
Die Flurstücks- und Eigentumsnachweise enthalten Eigentümerdaten des Grundbuchs.

Bei Eigentümerdaten des Grundbuchs handelt es sich um personenbezogene Angaben, die dem Datenschutz unterliegen.

Erforderliche Unterlagen

Für Nachweise mit personenbezogenen Daten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen folgende Unterlagen erforderlich
  • ein Berechtigungsnachweis oder
  • eine Vollmacht des Grundeigentümers beziehungsweise Erbbauberechtigten (siehe Link Vollmacht)

Voraussetzungen

Nachweise mit Eigentümerangaben erhalten
  • die Grundeigentümer selbst.
  • Erbbauberechtigte, Bevollmächtigte und Notare.
  • Andere Personen, sofern sie ein berechtigtes Interesse darlegen.

Kosten

Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.

Verfahrensablauf

  • Online:  Auf den Online-Dienst gelangen Sie über den Link HamburgService. Dort werden die ausgewählten Unterlagen abgerufen.
  • Die anfallenden Gebühren werden per Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt.
  • E-Mail, Fax oder Brief: Der Eigentümer oder die Eigentümerin eines Grundstücks, Erbbauberechtigte oder eine bevollmächtigte Person erstellen einen Auftrag.
  • Die  Dokumente werden dann zusammen mit dem Gebührenbescheid als PDF-Dateien per E-Mail versendet oder in Papierform mit der Post geschickt.
 
 

Bearbeitungsdauer

Online:
  • Kunde: Etwa 15 Minuten für die Auswahl des Produktes, wenn die Interneteinstellung Popup-Fenster zulässt.
  • LGV:
    • Produkte mit Prüfung des berechtigten Interesses etwa 2-3 Arbeitstage                
    • Produkte ohne berechtigtes Interesse innerhalb eines Tages
E-Mail, Fax oder Brief: Etwa 3-7 Arbeitstage

Frist

Keine

Hinweise

  • Das Kundenzentrum des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung ist seit dem 11.05.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Die Nachweise können jetzt online in Auftrag gegeben werden. Weitere Möglichkeiten siehe Link Vertriebswege.
  • Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich.
  • Unter der Telefonnummer 040 42826 5720 erhalten Sie weitere Informationen. 
  • Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch erhalten Sie auch in den Servicezentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt der Bezirksämter. Dort werden die Nachweise gleich vor Ort ausgedruckt.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Die Flurstücks- und Eigentumsnachweise enthalten Angaben zum Flurstück und Gebäude wie Flurstücksnummer, Straßenname, Hausnummer und Größe des Flurstücks in Quadratmetern.
  • Sie informieren über öffentlich-rechtliche Festlegungen zum Beispiel über Baulasten, Naturschutzgebiete, Städtebauliche Erhaltungsgebiete oder Denkmalschutz.
  • Die Nachweise enthalten Eigentümerdaten des Grundbuchs.
  • Bei Eigentümerdaten des Grundbuchs handelt es sich um personenbezogene Angaben, die dem Datenschutz unterliegen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Formulare

nicht vorhanden

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