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Grundstückswert Ermittlung

Hamburg 99123007128000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123007128000

Leistungsbezeichnung

Grundstückswert Ermittlung

Leistungsbezeichnung II

Auskunft über das Preisniveau des Immobilienwertes

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Liegenschaftszins (Synonym), Immobilienmarktbericht (Synonym), Grundstückswertermittlungen (Synonym), Immobilienwerte (Synonym), Schätzwerte für Immobilien (Synonym), Gutachten (Synonym), Gutachterausschuss (Synonym), Grundstückswert (Synonym), Schätzwert (Synonym), Bodenwert (Synonym), Sachwertfaktor (Synonym), Ertragsfaktor (Synonym), Gebäudefaktor (Synonym), Verkehrswert von Grundstücken (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Handlungsgrundlage

Bezeichnung: § 192 Gutachterausschuss Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__192.html
Bezeichnung: § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__193.html
Bezeichnung: § 194 Verkehrswert Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__194.html
Bezeichnung: § 196 Abs.3 Bodenrichtwerte Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__196.html
Bezeichnung: § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__197.html

Teaser

Wenn Sie das Preisniveau Ihrer Immobilie ermitteln lassen möchten -zum Beispiel für den Verkauf oder für eine Erbschaftsteuererklärung, können Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte eine entsprechende Auskunft beantragen.

Volltext

Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück oder eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen?
Dann kann es für die Verhandlung des Kaufpreises sinnvoll sein, das Preisniveau des Immobilienwertes des Grundstücks/der Eigentumswohnung näherungsweise bestimmen zu lassen.
Auch bei Schenkungen wird das Preisniveau des Immobilienwertes für die Berechnung der Notar- und Gerichtsgebühren und der Erb- oder Schenkungsteuer benötigt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte erteilt entsprechende Auskünfte über:
  • das Preisniveau des Immobilienwertes
  •  sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten wie:
    •          Bodenrichtwerde
    •          Gebäudefaktoren  (Werte pro Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche)
    •          Ertragsfaktoren
    •          Sachwertfaktoren
Diese Auskünfte haben keine bindende Wirkung, sofern nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.
 

Erforderliche Unterlagen

Antrag schriftlich oder über den Online-Dienst.
Zur Bearbeitung des Antrags wird benötigt:
  • Adresse, Immobilienart, Datum.
  • nähere Daten zur Immobilie wie zum Beispiel Wohnfläche und Baujahr

Voraussetzungen

Sie sind 
  • Grundstückseigentümer,
  • Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
  • Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
  • Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist.

Sie erhalten ebenfalls ein Verkehrswertgutachten für Grundstückswerte, wenn 
  • die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
  • die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
  • Gerichte und Justizbehörden 
es beantragen.

Kosten

Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.
 

Verfahrensablauf

Auskunft per Onlinedienst:
  • Sie wählen im Onlinedienst den gewünschten Wert nach Adresse, Immobilienart und Datum aus.
  • Sie geben nähere Daten zur Immobilie wie zum Beispiel Wohnfläche und Baujahr ein.
  • Sie geben optional Rechnungsdaten ein.
  • Sie bezahlen die Auskunft online.
  • Sie erhalten die Möglichkeit, die Auskunft und den Gebührenbescheid als PDF herunterzuladen.
Alternativ können Sie eine schriftliche Auskunft beantragen.
Dazu stellen Sie entweder einen formlosen schriftlichen Antrag per E-Mail oder Post oder nutzen das Formular Gutachterausschuss LGV (HH).
Die Angaben, die zur Bearbeitung des Antrags benötigt werden, sind:
  • Adresse, Immobilienart, Datum.
  • nähere Daten zur Immobilie wie zum Beispiel Wohnfläche und Baujahr.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
Bei Bedarf werden weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen angefordert.
Die zuständige Stelle erstellt das Gutachten.
Sie erhalten das Gutachten und einen Gebührenbescheid.

 

Bearbeitungsdauer

  • Online: Etwa 15 Minuten
  • E-Mail oder Brief: 3-5 Arbeitstage

Frist

Keine

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:

  • Die Auskunft im Internet "Immobilienwertdatenauskunft Hamburg (IDA.HH)" liefert Verbrauchern und Sachverständigen Informationen über das Preisniveau von Immobilienwerten in Hamburg und die zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Sie ist kostenpflichtig.
  • Die Auskunft im Internet über die interaktive Bodenrichtwertkarte BORIS.HH ist kostenlos.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte gibt Auskünfte über die zur Ermittlung des Verkehrswerts von bebauten oder unbebauten Grundstücken oder Eigentumswohnungen erforderlichen Daten und über das Preisniveau der Immobilienwerte
  • Auch bei Schenkungen wird das Preisniveau des Immobilienwertes für die Berechnung der Notar- und Gerichtsgebühren und der Erb- oder Schenkungsteuer benötigt.
  • Die Immobilienwertauskünfte haben keine bindende Wirkung, sofern nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Formulare

nicht vorhanden

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