Grundstückswert Ermittlung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Liegenschaftszins (Synonym), Immobilienmarktbericht (Synonym), Grundstückswertermittlungen (Synonym), Immobilienwerte (Synonym), Schätzwerte für Immobilien (Synonym), Gutachten (Synonym), Gutachterausschuss (Synonym), Grundstückswert (Synonym), Schätzwert (Synonym), Bodenwert (Synonym), Sachwertfaktor (Synonym), Ertragsfaktor (Synonym), Gebäudefaktor (Synonym), Verkehrswert von Grundstücken (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Bezeichnung: § 192 Gutachterausschuss Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__192.html
Bezeichnung: § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__193.html
Bezeichnung: § 194 Verkehrswert Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__194.html
Bezeichnung: § 196 Abs.3 Bodenrichtwerte Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__196.html
Bezeichnung: § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__197.html
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__192.html
Bezeichnung: § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__193.html
Bezeichnung: § 194 Verkehrswert Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__194.html
Bezeichnung: § 196 Abs.3 Bodenrichtwerte Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__196.html
Bezeichnung: § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__197.html
Wenn Sie das Preisniveau Ihrer Immobilie ermitteln lassen möchten -zum Beispiel für den Verkauf oder für eine Erbschaftsteuererklärung, können Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte eine entsprechende Auskunft beantragen.
Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück oder eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen?
Dann kann es für die Verhandlung des Kaufpreises sinnvoll sein, das Preisniveau des Immobilienwertes des Grundstücks/der Eigentumswohnung näherungsweise bestimmen zu lassen.
Auch bei Schenkungen wird das Preisniveau des Immobilienwertes für die Berechnung der Notar- und Gerichtsgebühren und der Erb- oder Schenkungsteuer benötigt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte erteilt entsprechende Auskünfte über:
Dann kann es für die Verhandlung des Kaufpreises sinnvoll sein, das Preisniveau des Immobilienwertes des Grundstücks/der Eigentumswohnung näherungsweise bestimmen zu lassen.
Auch bei Schenkungen wird das Preisniveau des Immobilienwertes für die Berechnung der Notar- und Gerichtsgebühren und der Erb- oder Schenkungsteuer benötigt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte erteilt entsprechende Auskünfte über:
- das Preisniveau des Immobilienwertes
- sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten wie:
- Bodenrichtwerde
- Gebäudefaktoren (Werte pro Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche)
- Ertragsfaktoren
- Sachwertfaktoren
Antrag schriftlich oder über den Online-Dienst.
Zur Bearbeitung des Antrags wird benötigt:
Zur Bearbeitung des Antrags wird benötigt:
- Adresse, Immobilienart, Datum.
- nähere Daten zur Immobilie wie zum Beispiel Wohnfläche und Baujahr
Sie sind
Sie erhalten ebenfalls ein Verkehrswertgutachten für Grundstückswerte, wenn
- Grundstückseigentümer,
- Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
- Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
- Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist.
Sie erhalten ebenfalls ein Verkehrswertgutachten für Grundstückswerte, wenn
- die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
- die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
- Gerichte und Justizbehörden
Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.
Auskunft per Onlinedienst:
Dazu stellen Sie entweder einen formlosen schriftlichen Antrag per E-Mail oder Post oder nutzen das Formular Gutachterausschuss LGV (HH).
Die Angaben, die zur Bearbeitung des Antrags benötigt werden, sind:
Bei Bedarf werden weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen angefordert.
Die zuständige Stelle erstellt das Gutachten.
Sie erhalten das Gutachten und einen Gebührenbescheid.
- Sie wählen im Onlinedienst den gewünschten Wert nach Adresse, Immobilienart und Datum aus.
- Sie geben nähere Daten zur Immobilie wie zum Beispiel Wohnfläche und Baujahr ein.
- Sie geben optional Rechnungsdaten ein.
- Sie bezahlen die Auskunft online.
- Sie erhalten die Möglichkeit, die Auskunft und den Gebührenbescheid als PDF herunterzuladen.
Dazu stellen Sie entweder einen formlosen schriftlichen Antrag per E-Mail oder Post oder nutzen das Formular Gutachterausschuss LGV (HH).
Die Angaben, die zur Bearbeitung des Antrags benötigt werden, sind:
- Adresse, Immobilienart, Datum.
- nähere Daten zur Immobilie wie zum Beispiel Wohnfläche und Baujahr.
Bei Bedarf werden weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen angefordert.
Die zuständige Stelle erstellt das Gutachten.
Sie erhalten das Gutachten und einen Gebührenbescheid.
Es gibt folgende Hinweise:
- Die Auskunft im Internet "Immobilienwertdatenauskunft Hamburg (IDA.HH)" liefert Verbrauchern und Sachverständigen Informationen über das Preisniveau von Immobilienwerten in Hamburg und die zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Sie ist kostenpflichtig.
- Die Auskunft im Internet über die interaktive Bodenrichtwertkarte BORIS.HH ist kostenlos.
- Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte gibt Auskünfte über die zur Ermittlung des Verkehrswerts von bebauten oder unbebauten Grundstücken oder Eigentumswohnungen erforderlichen Daten und über das Preisniveau der Immobilienwerte
- Auch bei Schenkungen wird das Preisniveau des Immobilienwertes für die Berechnung der Notar- und Gerichtsgebühren und der Erb- oder Schenkungsteuer benötigt.
- Die Immobilienwertauskünfte haben keine bindende Wirkung, sofern nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.