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Straßenschaden Beseitigung

Hamburg 99089014014000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089014014000

Leistungsbezeichnung

Straßenschaden Beseitigung

Leistungsbezeichnung II

Straßenschaden melden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Gehwegschaden (Synonym), Schäden an Wegen (Synonym), Unebenheiten auf Wegen (Synonym), Bürgersteigschäden (Synonym), Fußwegeschäden (Synonym), Schlagloch (Synonym), Radwegschaden (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Management des öffentlichen Raumes (Hamburg-Mitte)

Handlungsgrundlage

Teaser

Melden Sie Schäden an den Verkehrsflächen der Stadt Hamburg der zuständigen Behörde.

Volltext

Sie können verkehrsgefährdende Straßenschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen zwecks weiterer Veranlassung erforderlicher Maßnahmen weitergeleitet. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Erforderliche Unterlagen

Sie können ein Foto des Schadens einreichen.

Voraussetzungen

  • Der Schaden muss sich im Zuständigkeitsbereich Hamburgs befinden.
  • Sie müssen die konkreten Lokalisation des Schadens angeben können

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie melden den Schaden online über den Hamburger Melde-Michel
  • Ihre Meldung wird an die zuständige Stelle weitergeleitet
  • Die zuständige Stelle leitet erforderliche Maßnahmen ein
Als Person ohne Internetzugang können Sie die Meldung auch direkt bei dem für die Örtlichkeit des Schadens zuständigen Bezirksamt (Abteilung Straßenunterhaltung) machen.



 

Bearbeitungsdauer

Die Weiterleitung Ihrer Meldung erfolgt umgehend. Der Zeitpunkt der Beseitigung des Schadens ist abhängig von der Art und dem Umfang des Schadens.

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, melden Sie dies umgehend der Polizei. Wenn Sie einen Schaden verursachen, kann es sein, dass Sie dafür haften müssen. Dies bedeutet, dass Sie für die Beseitigung des selbst verursachten Schadens selbst zahlen müssen. Gegebenenfalls kommt Ihre Versicherung für den Schaden auf

 

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist daher kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Straßenschaden melden
  • Beispiele: verkehrsgefährdende Absenkungen, Unebenheiten, Schlaglöcher
  • Meldung über Melde Michel oder zuständiges Bezirksamt (Abschnitt Straßenunterhaltung)
  • Bei Unfallgefahr werden Sofortmaßnahmen eingeleitet
  • Wenn keine Unfallgefahr besteht, werden Schäden ins Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte

Formulare

nicht vorhanden

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