Straßenschaden Beseitigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Gehwegschaden (Synonym), Schäden an Wegen (Synonym), Unebenheiten auf Wegen (Synonym), Bürgersteigschäden (Synonym), Fußwegeschäden (Synonym), Schlagloch (Synonym), Radwegschaden (Synonym)
Fachlich freigegeben am
14.11.2023
Fachlich freigegeben durch
Management des öffentlichen Raumes (Hamburg-Mitte)
Sie können verkehrsgefährdende Straßenschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden. Ihre Meldungen werden an die zuständigen Stellen zwecks weiterer Veranlassung erforderlicher Maßnahmen weitergeleitet. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und Sofortmaßnahmen beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
- Der Schaden muss sich im Zuständigkeitsbereich Hamburgs befinden.
- Sie müssen die konkreten Lokalisation des Schadens angeben können
- Sie melden den Schaden online über den Hamburger Melde-Michel
- Ihre Meldung wird an die zuständige Stelle weitergeleitet
- Die zuständige Stelle leitet erforderliche Maßnahmen ein
Die Weiterleitung Ihrer Meldung erfolgt umgehend. Der Zeitpunkt der Beseitigung des Schadens ist abhängig von der Art und dem Umfang des Schadens.
Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, melden Sie dies umgehend der Polizei. Wenn Sie einen Schaden verursachen, kann es sein, dass Sie dafür haften müssen. Dies bedeutet, dass Sie für die Beseitigung des selbst verursachten Schadens selbst zahlen müssen. Gegebenenfalls kommt Ihre Versicherung für den Schaden auf
- Straßenschaden melden
- Beispiele: verkehrsgefährdende Absenkungen, Unebenheiten, Schlaglöcher
- Meldung über Melde Michel oder zuständiges Bezirksamt (Abschnitt Straßenunterhaltung)
- Bei Unfallgefahr werden Sofortmaßnahmen eingeleitet
- Wenn keine Unfallgefahr besteht, werden Schäden ins Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg