Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Straßenreinigung

Hamburg 99108028000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108028000000

Leistungsbezeichnung

Straßenreinigung

Leistungsbezeichnung II

Reinigung von Gehwegen

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Laubbeseitigung (Synonym), Laubentsorgung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Management des öffentlichen Raumes (Hamburg-Mitte)

Teaser

Sie können gegebenenfalls dazu verpflichtet sein, den sich vor Ihrer Wohnanschrift befindenden Gehweg regelmäßig zu reinigen.

Volltext

Es gibt in Hamburg mehr als 6.000 km Gehwege. Die Reinigungsverpflichtung für diese Gehwege ist aufgeteilt:
 
Die Gehwege, die nicht im Wegereinigungsverzeichnis stehen, müssen von den jeweiligen Anliegern und Anliegerinnen gesäubert werden. Anlieger oder Anliegerin sind Sie in der Regel als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks oder einer Immobilie, die an einen Gehweg grenzen. Auch als Mieter oder Mieterin eines Grundstückes oder einer Immobilie sind Sie Anlieger oder Anliegerin. Sie können die Verpflichtung zur Reinigung des angrenzenden Gehweges als Mieter oder Mieterin von Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin übertragen bekommen.
 
Sind Sie als Anlieger zur Reinigung eines Gehweges verpflichtet, müssen Sie diesen zum Beispiel von Laub, Schnee, Eis und Müll befreien und das ganze Jahr über so sauber halten, dass eine Unfallgefahr ausgeschlossen ist.
 
Die Gehwege, die im Wegereinigungsverzeichnis stehen, reinigt die Stadtreinigung.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

  • Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie grenzen an einen Gehweg, der nicht im Wegereinigungsverzeichnis aufgeführt ist oder
  • Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin hat seine Gehwegreinigungspflicht per Vertrag auf Sie übertragen

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Es handelt sich hierbei um eine Informationsleistung. Es ist kein Verwaltungsverfahren angeschlossen.

Bearbeitungsdauer

Keine

Frist

Keine

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Es handelt sich hierbei nicht um ein Verwaltungsverfahren. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Reinigung von Gehwegen
  • Die Verpflichtung der Reinigung von Gehwegen obliegt in Hamburg verschiedenen Personenkreisen oder Institutionen.
  • Die Zuständigkeit ist abhängig von der Lokalisation des Gehweges.
  • Die Stadtreinigung reinigt alle Wege, die im Wegereinigungsverzeichnis aufgeführt sind
  • Alle Wege, die nicht im Wegereinigungsverzeichnis aufgeführt sind, müssen von den jeweiligen Anwohnern gereinigt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal