Straßenreinigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Laubbeseitigung (Synonym), Laubentsorgung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
14.11.2023
Fachlich freigegeben durch
Management des öffentlichen Raumes (Hamburg-Mitte)
Hamburgisches Wegegesetz
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV2P4
Hamburgische Wegereinigungsverordnung
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeReinVHA2004V16P1/part/X
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV2P4
Hamburgische Wegereinigungsverordnung
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeReinVHA2004V16P1/part/X
Sie können gegebenenfalls dazu verpflichtet sein, den sich vor Ihrer Wohnanschrift befindenden Gehweg regelmäßig zu reinigen.
Es gibt in Hamburg mehr als 6.000 km Gehwege. Die Reinigungsverpflichtung für diese Gehwege ist aufgeteilt:
Die Gehwege, die nicht im Wegereinigungsverzeichnis stehen, müssen von den jeweiligen Anliegern und Anliegerinnen gesäubert werden. Anlieger oder Anliegerin sind Sie in der Regel als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks oder einer Immobilie, die an einen Gehweg grenzen. Auch als Mieter oder Mieterin eines Grundstückes oder einer Immobilie sind Sie Anlieger oder Anliegerin. Sie können die Verpflichtung zur Reinigung des angrenzenden Gehweges als Mieter oder Mieterin von Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin übertragen bekommen.
Sind Sie als Anlieger zur Reinigung eines Gehweges verpflichtet, müssen Sie diesen zum Beispiel von Laub, Schnee, Eis und Müll befreien und das ganze Jahr über so sauber halten, dass eine Unfallgefahr ausgeschlossen ist.
Die Gehwege, die im Wegereinigungsverzeichnis stehen, reinigt die Stadtreinigung.
Die Gehwege, die nicht im Wegereinigungsverzeichnis stehen, müssen von den jeweiligen Anliegern und Anliegerinnen gesäubert werden. Anlieger oder Anliegerin sind Sie in der Regel als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks oder einer Immobilie, die an einen Gehweg grenzen. Auch als Mieter oder Mieterin eines Grundstückes oder einer Immobilie sind Sie Anlieger oder Anliegerin. Sie können die Verpflichtung zur Reinigung des angrenzenden Gehweges als Mieter oder Mieterin von Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin übertragen bekommen.
Sind Sie als Anlieger zur Reinigung eines Gehweges verpflichtet, müssen Sie diesen zum Beispiel von Laub, Schnee, Eis und Müll befreien und das ganze Jahr über so sauber halten, dass eine Unfallgefahr ausgeschlossen ist.
Die Gehwege, die im Wegereinigungsverzeichnis stehen, reinigt die Stadtreinigung.
- Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie grenzen an einen Gehweg, der nicht im Wegereinigungsverzeichnis aufgeführt ist oder
- Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin hat seine Gehwegreinigungspflicht per Vertrag auf Sie übertragen
Es handelt sich hierbei um eine Informationsleistung. Es ist kein Verwaltungsverfahren angeschlossen.
Es handelt sich hierbei nicht um ein Verwaltungsverfahren. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
- Reinigung von Gehwegen
- Die Verpflichtung der Reinigung von Gehwegen obliegt in Hamburg verschiedenen Personenkreisen oder Institutionen.
- Die Zuständigkeit ist abhängig von der Lokalisation des Gehweges.
- Die Stadtreinigung reinigt alle Wege, die im Wegereinigungsverzeichnis aufgeführt sind
- Alle Wege, die nicht im Wegereinigungsverzeichnis aufgeführt sind, müssen von den jeweiligen Anwohnern gereinigt werden.