Fischereischein Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischGHA2019rahmen - Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Fischerei und der Fischwirtschaft (FischZustAnO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-FischZustAnOHA2019rahmen
- Personalausweis, Reisepass (mit Meldebestätigung) oder Kinderreisepass
- falls nicht vorhanden: Begleitung durch einen Sorgeberechtigten
- 1 Passbild
- Nachweis Sportfischereiprüfung
bspw. wenn kein Platz mehr für eine weitere Jahresabgabe ist.
- Personalausweis, Reisepass (mit Meldebestätigung) oder Kinderausweis
- 1 Passbild
- vorhandener Fischereischein
Bitte beachten Sie, dass der Fischereischein nur in Verbindung mit einem Nachweis über die geleistete Jahresabgabe zum Angeln in bestimmten Gewässern berechtigt.
- Mindestalter 12 Jahre und Hauptwohnsitz in Hamburg
- bestandene Fischereischeinprüfung
Anglerinnen und Anglern mit Wohnsitz in Hamburg, die die Prüfung zum Fischereischein vor dem 1.1.2020 in einem anderen Bundesland als Hamburg abgelegt haben, ist ein Fischereischein zu erteilen. Erst wenn Prüfungen nach dem 1.1.2020 abgelegt werden gilt, dass Hamburgerinnen und Hamburger die Angelprüfung nach dem Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetz abgelegt haben müssen.
Fischereischeine für Personen ohne festen Wohnsitz in Deutschland (Touristen) und Berufsfischer werden von der Behörde für Wirtschaft Verkehr und Innovation Hamburg (BWVI) als Oberste Fischereibehörde ausgestellt (siehe Link).
In anderen deutschen Bundesländern gemeldete Personen beantragen den Fischereischein an ihrem Wohnort. Die Fischereischeine der anderen deutschen Bundesländer werden in Hamburg anerkannt.
In Hamburg ist das Mindestalter 12 Jahre um einen Fischereischein zu beantragen. Der Fischereischein gilt für alle Altersgruppen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres muss das Lichtbild erneuert werden. Kinder bis 15 Jahre benötigen keinen Fischereischein dürfen aber nur unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln.
Auskünfte über fürs Angeln berechtigte Gewässer erteilt der Angelsport-Verband Hamburg e.V. (s. Link).
Der Fischereischein kann ausschließlich persönlich beantragt werden, da es sich um einen Lichtbildausweis handelt, der vom Inhaber unterschrieben werden muss.
Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt wurde.
Der Fischereischein wird im Regelfall auf Lebenszeit ausgestellt.