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Fischereischein Ausstellung

Hamburg 99042001012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042001012000

Leistungsbezeichnung

Fischereischein Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Fischereischein beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Angelscheine (Synonym), Fischen (DOL) (Synonym), Angelkarte (DOL) (Synonym), Erlaubnis zum Fischen (DOL) (Synonym), Fischereischeine (Synonym), Fischereiabgabe (Synonym), Fischereimarke (Synonym), Angeln (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Beim Ausüben der Fischerei müssen Sie in Deutschland einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen im Original bei sich führen.

Erforderliche Unterlagen

Erstausstellung:
  • Personalausweis, Reisepass (mit Meldebestätigung) oder Kinderreisepass
  • falls nicht vorhanden: Begleitung durch einen Sorgeberechtigten
  • 1 Passbild
  • Nachweis Sportfischereiprüfung
Ersatzschein oder Neuausstellung eines Fischereischeins:
bspw. wenn kein Platz mehr für eine weitere Jahresabgabe ist.
  • Personalausweis, Reisepass (mit Meldebestätigung) oder Kinderausweis
  • 1 Passbild
  • vorhandener Fischereischein
 
Bitte beachten Sie, dass der Fischereischein nur in Verbindung mit einem Nachweis über die geleistete Jahresabgabe zum Angeln in bestimmten Gewässern berechtigt.
 

Voraussetzungen

  • Mindestalter 12 Jahre und Hauptwohnsitz in Hamburg
  • bestandene Fischereischeinprüfung

Kosten

Erstausstellung 15 EUR. Neuausstellung 10 EUR. Ersatzschein 15 EUR.

Verfahrensablauf

Der Fischereischein wird direkt im Hamburg Service ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

sofort

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Anglerinnen und Anglern mit Wohnsitz in Hamburg, die die Prüfung zum Fischereischein vor dem 1.1.2020 in einem anderen Bundesland als Hamburg abgelegt haben, ist ein Fischereischein zu erteilen. Erst wenn Prüfungen nach dem 1.1.2020 abgelegt werden gilt, dass Hamburgerinnen und Hamburger die Angelprüfung nach dem Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetz abgelegt haben müssen.

Fischereischeine für Personen ohne festen Wohnsitz in Deutschland (Touristen) und Berufsfischer werden von der Behörde für Wirtschaft Verkehr und Innovation Hamburg (BWVI) als Oberste Fischereibehörde ausgestellt (siehe Link).

In anderen deutschen Bundesländern gemeldete Personen beantragen den Fischereischein an ihrem Wohnort. Die Fischereischeine der anderen deutschen Bundesländer werden in Hamburg anerkannt.

In Hamburg ist das Mindestalter 12 Jahre um einen Fischereischein zu beantragen. Der Fischereischein gilt für alle Altersgruppen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres muss das Lichtbild erneuert werden. Kinder bis 15 Jahre benötigen keinen Fischereischein dürfen aber nur unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln.

Auskünfte über fürs Angeln berechtigte Gewässer erteilt der Angelsport-Verband Hamburg e.V. (s. Link).

Der Fischereischein kann ausschließlich persönlich beantragt werden, da es sich um einen Lichtbildausweis handelt, der vom Inhaber unterschrieben werden muss.
 
Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt wurde.
 
Der Fischereischein wird im Regelfall auf Lebenszeit ausgestellt.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Beim Ausüben der Fischerei müssen Sie in Deutschland einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen im Original bei sich führen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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