Eheschließung Registrierung
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
16.05.2024
Fachlich freigegeben durch
Standesamt (Harburg)
§ 34 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__34.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__34.html
Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie Ihre Heirat in Deutschland registrieren lassen. Sie erhalten dann eine deutsche Eheurkunde für die im Ausland geschlossenen Ehe.
Ihre ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunde (Eheurkunde) aus dem Ausland wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt.
Sie müssen Ihre Ehe nicht nachbeurkunden und in das deutsche Eheregister eintragen lassen.
Wenn Sie Ihre Ehe nachträglich in das deutsche Eheregister eintragen lassen möchten, können Sie dies bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt beantragen.
Das Standesamt kann Ihnen dann eine deutsche Eheurkunde ausstellen.
Sie benötigen dann künftig keine Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde.
Sie müssen Ihre Ehe nicht nachbeurkunden und in das deutsche Eheregister eintragen lassen.
Wenn Sie Ihre Ehe nachträglich in das deutsche Eheregister eintragen lassen möchten, können Sie dies bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt beantragen.
Das Standesamt kann Ihnen dann eine deutsche Eheurkunde ausstellen.
Sie benötigen dann künftig keine Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde.
- Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
- Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:
- bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
- die Geburtsurkunden
- Bei Geburt der Eheleute im Ausland:
- die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
- ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland:
- Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen – zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
- gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch das Hanseatische Oberlandesgerichts
- Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
Sie können Ihre im Ausland geschlossene Ehe nur dann in das deutsche Eheregister eintragen lassen, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.
Sie können Ihre Eheschließung nachbeurkunden lassen,
Antragsberechtigte sind Sie als
Sie können Ihre Eheschließung nachbeurkunden lassen,
- als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger
- als staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Antragsberechtigte sind Sie als
- Ehepartner oder Ehepartnerin
- wenn beide Ehepartner verstorben sind:
- deren Eltern oder
- deren Kinder.
- Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe und Eintrag ins deutsche Eheregister: 153,00 EUR bis 519,00 EUR.
- Aufnahme einer Ehenamensbestimmung: 35,50 EUR
- Eheurkunde: 18,00 EUR, jede weitere: 8,00 EUR
- Bescheinigung über die Namensführung: 18,00 EUR
Details zu den Bedingungen und den Unterlagen, die das Standesamt von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorher telefonisch.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.
Aufgrund der Auslastung der Standesämter müssen Sie mit mehreren Monaten Bearbeitungsdauer rechnen.
Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt. Das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Eheregister weiter.
Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte eine Eheurkunde an.
Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte eine Eheurkunde an.
Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
Lehnt das Standesamt die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe ab, so kann beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz1, ein Antrag auf Anweisung des Standesamtes gem. § 49 PStG gestellt werden.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg