Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Bürgerentscheide

Hamburg 99030002000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030002000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bürgerentscheide

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bürgerentscheid (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Mit einem Bürgerentscheid entscheiden die Bürger eines Bezirkes aktiv über eine bezirkspolitische Sachfrage. Voraussetzung für einen Bürgerentscheid ist ein erfolgreiches Bürgerbegehren.

Abstimmungsberechtigt bei einem Bürgerentscheid sind alle zur Bezirksversammlung wahlberechtigten Einwohner des betroffenen Bezirkes. Jeder Abstimmungsberechtigte erhält ein Informations-heft und die Unterlagen für die Briefabstimmung. Außerdem wird den Abstimmungsberechtigten der Abstimmungstermin und der Ort für die Stimmabgabe mitgeteilt.

Neben der Vorlage der Initiatoren des Bürgerbegehrens kann die Bezirksversammlung eine eigene Vorlage zur Abstimmung stellen. Jede Vorlage muss eine Frage beinhalten, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Jeder Abstimmungsberechtigte hat für jede Vorlage eine Stimme. Sollten sich die Vorlagen wider-sprechen, können die Abstimmungsberechtigten mit einer weiteren Stimme entscheiden, welche Vorlage sie vorziehen würden (Stichfrage). Über den Erfolg des Bürgerentscheides entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss der Bezirksversammlung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Abstimmungsdienststellen erteilen nur allgemeine Auskünfte. Für inhaltliche Auskünfte zu Bürgerentscheiden wenden Sie sich bitte an die Adressen der Initiatoren.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Hamburg-Nord

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal