Bürgerentscheide
Inhalt
Begriffe im Kontext
Bürgerentscheid (Synonym)
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Mit einem Bürgerentscheid entscheiden die Bürger eines Bezirkes aktiv über eine bezirkspolitische Sachfrage. Voraussetzung für einen Bürgerentscheid ist ein erfolgreiches Bürgerbegehren.
Abstimmungsberechtigt bei einem Bürgerentscheid sind alle zur Bezirksversammlung wahlberechtigten Einwohner des betroffenen Bezirkes. Jeder Abstimmungsberechtigte erhält ein Informations-heft und die Unterlagen für die Briefabstimmung. Außerdem wird den Abstimmungsberechtigten der Abstimmungstermin und der Ort für die Stimmabgabe mitgeteilt.
Neben der Vorlage der Initiatoren des Bürgerbegehrens kann die Bezirksversammlung eine eigene Vorlage zur Abstimmung stellen. Jede Vorlage muss eine Frage beinhalten, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Jeder Abstimmungsberechtigte hat für jede Vorlage eine Stimme. Sollten sich die Vorlagen wider-sprechen, können die Abstimmungsberechtigten mit einer weiteren Stimme entscheiden, welche Vorlage sie vorziehen würden (Stichfrage). Über den Erfolg des Bürgerentscheides entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss der Bezirksversammlung.
Abstimmungsberechtigt bei einem Bürgerentscheid sind alle zur Bezirksversammlung wahlberechtigten Einwohner des betroffenen Bezirkes. Jeder Abstimmungsberechtigte erhält ein Informations-heft und die Unterlagen für die Briefabstimmung. Außerdem wird den Abstimmungsberechtigten der Abstimmungstermin und der Ort für die Stimmabgabe mitgeteilt.
Neben der Vorlage der Initiatoren des Bürgerbegehrens kann die Bezirksversammlung eine eigene Vorlage zur Abstimmung stellen. Jede Vorlage muss eine Frage beinhalten, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Jeder Abstimmungsberechtigte hat für jede Vorlage eine Stimme. Sollten sich die Vorlagen wider-sprechen, können die Abstimmungsberechtigten mit einer weiteren Stimme entscheiden, welche Vorlage sie vorziehen würden (Stichfrage). Über den Erfolg des Bürgerentscheides entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss der Bezirksversammlung.
Die Abstimmungsdienststellen erteilen nur allgemeine Auskünfte. Für inhaltliche Auskünfte zu Bürgerentscheiden wenden Sie sich bitte an die Adressen der Initiatoren.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg