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Bürgerbegehren

Hamburg 99030001000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99030001000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bürgerbegehren

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ein Bürgerbegehren versteht sich als ein Antrag der Bürger in einem Bezirk auf Durchführung eines Bürgerentscheides. Ein Bürgerbegehren kann für alle Anliegen durchgeführt werden, bei denen die Bezirksversammlung Beschlüsse fassen kann. Ausgenommen davon sind Personalentscheidungen und Beschlüsse über den Haushalt.

Ein Bürgerbegehren muss schriftlich beim zuständigen Bezirksamt angezeigt und so formuliert werden, dass es eine Frage beinhaltet, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann.

Ein Bürgerbegehren ist dann zustande gekommen, wenn innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige beim Bezirksamt  3 % (in Bezirken mit mehr als 300.000 Einwohnern: 2 %) der wahlberechtigen Einwohner des betroffenen Bezirkes das Bürgerbegehren durch ihre Unterschrift unterstützt haben.

Nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren gibt es drei Möglichkeiten für den weiteren Ablauf:
1.Die Bezirksversammlung stimmt dem Bürgerbegehren zu.
2.Die Bezirksversammlung stimmt einer mit den Initiatoren abgestimmten, geänderten Fassung zu.
3.Es kommt zu einem Bürgerentscheid.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Nur allgemeine Auskünfte.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Hamburg-Nord

Formulare

nicht vorhanden

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