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Bodenschutz

Hamburg 99020003000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99020003000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bodenschutz

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bodenverunreinigungen (Synonym), Bodenbelastungen (Synonym), Bodensanierung (Synonym), Bodenfunktion (Synonym), Düngemittel, unsachgemäßer Einsatz (Synonym), Pflanzenschutzmittel, unsachgemäßer Einsatz (Synonym), Altlastverdachtsflächen (Synonym), Bodenqualität (Synonym), Bodenuntersuchungen (Synonym), Bodenüberwachung (Synonym), Bodenschutzkatasterauskunft (Synonym), Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (Synonym), Ausbringen von Dünger (Synonym), Gülle (Synonym), Jauche (Synonym), Ausbringen von Gülle (Synonym), Schadstoffbelastung im Grundwasser auf Privatgrund (Synonym), Grundwasserbelastung Privatgrundstück (Synonym), Flächensanierung (Synonym), Bodenprobe (Synonym), Gülleausbringung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes Bodenschutzgesetz - BBodSchG)
Hamburgisches Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Hamburgisches Bodenschutzgesetz - HmbBodSchG)
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Umweltinformationsgesetz (UIG)
Hamburgisches Umweltinformationsgesetz (HmbUIG)
Umweltgebührenordnung (UmwGebO)
Düngeverordnung (DüV)
Hamburgische Düngeverordnung

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bodenschutz dient der Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens.

Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Natur und Gesellschaft, deren Entwicklung und nachhaltige Nutzbarkeit. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich - wenn überhaupt - nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich unter anderem aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben.

Bodenbelastungen und Altlasten gefährden nicht nur den Boden und die Gesundheit, sondern auch das Grundwasser. Das Bodenschutzrecht regelt die Abwehr von Gefahren durch schädliche Bodenveränderungen und Altlasten.

Die Bezirksämter beraten Grundstückseigentümer, Bauherren, Architekten und Bauleiter auf dem Gebiet des Bodenschutzes und der Altlastenproblematik:
  • bei Baumaßnahmen und der langfristigen Behebung von Schadensereignissen.
  • Bodenuntersuchungen, Bodensanierung und Bodenüberwachung.
  • Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren, zu Bebauungsplänen, zu Grundstückgeschäften sowie der Bebauung bzw. Nutzung von Altlastverdachtsflächen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Einfache schriftliche Auskünfte: Keine.
Aufwändigere Auskünfte: Nach Zeitaufwand gemäß Umweltgebührenordnung.
 

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Telefonische Beratung erfolgt umgehend.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Sperrzeiten für die Ausbringung von mineralischen und organischen Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff in Hamburg: In der Zeit vom 15. Oktober - 31. Januar auf Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigem Feldfutterbau.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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