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Blindengeld Gewährung

Hamburg 99107030080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107030080000

Leistungsbezeichnung

Blindengeld Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Blindengeld

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Blindenhilfe innerhalb Hamburg (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Blinde Menschen und Menschen, die aufgrund des Grades der Beeinträchtigung ihres Sehvermögens den blinden Menschen gleichgestellt sind, erhalten zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindengeld - unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist, dass der Hilfesuchende den gewöhnlichen Aufenthalt in der Freien und Hansestadt Hamburg hat und im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen BL enthalten ist.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk Bl oder Bescheid vom Versorgungsamt.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel

Formulare

nicht vorhanden

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