Blindengeld Gewährung
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Begriffe im Kontext
Blindenhilfe innerhalb Hamburg (Synonym)
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Blinde Menschen und Menschen, die aufgrund des Grades der Beeinträchtigung ihres Sehvermögens den blinden Menschen gleichgestellt sind, erhalten zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindengeld - unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist, dass der Hilfesuchende den gewöhnlichen Aufenthalt in der Freien und Hansestadt Hamburg hat und im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen BL enthalten ist.
Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk Bl oder Bescheid vom Versorgungsamt.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg