Hilfen für psychisch erkrankte Erwachsene
Inhalt
Begriffe im Kontext
Sozialpsychiatrischer Dienst für Erwachsene (Synonym), Untersuchung und Begutachtung von psychisch erkrankten Erwachsenen (Synonym), Beratungsstelle für psychisch erkrankte Erwachsene (Synonym), Zwangseinweisung von Personen über 18 Jahre (Synonym), Unterbringung psychisch Kranker (Synonym), Suizidgedanken (Selbstmordgedanken) (Synonym), Beratung für psychisch erkrankte Erwachsene (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Hamburgisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG)
Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet Beratung und Hilfe bei seelischen Problemen an. Der Sozialpsychiatrische Dienst ist sowohl ein Krisendienst als auch eine Beratungsstelle für Menschen ab 18 Jahren in akuten Krisensituationen,
- mit Selbstmordgedanken,
- mit seelischen Problemen,
- mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen,
- mit Suchtproblemen,
- sowie mit geistigen Behinderungen.
An den Sozialpsychiatrischen Dienst können sich sowohl Betroffene selbst als auch deren Angehörige, Freunde, Kollegen oder Nachbarn wenden.
Im Einzelnen bietet der Sozialpsychiatrische Dienst:
- Hilfe in Krisensituationen (auch vor Ort),
- Hausbesuche bei Bedarf,
- telefonische Auskunft und Beratung,
- Information und Vermittlung von individuellen Hilfen,
- Informationen und Vermittlung von Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten,
- Begutachtungen im Auftrag anderer Ämter und Behörden,
- Beratung und Hilfestellung bei Fragen zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die zwei Patientenclubs oder die Angehörigengruppe des Sozialpsychiatrischen Dienstes zu besuchen.
Eine ärztliche Behandlung wird nicht durchgeführt.
Die Zuständigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes richtet sich bei Notfällen nach dem aktuellen Vorfallort / Aufenthaltsort des Betroffenen.
Ausnahme: Für Jugendliche unter 21 Jahren, die in einer Einrichtung des LEB untergebracht sind, ist der JPPD zuständig.
Ausnahme: Für Jugendliche unter 21 Jahren, die in einer Einrichtung des LEB untergebracht sind, ist der JPPD zuständig.
In akuten Krisen außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den allgemeinärztlichen Notdienst (Tel.: 228022), an die psychiatrische Notaufnahme der Krankenhäuser oder -bei akuter Gefahr- an den Polizeinotruf 110.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg