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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

Hamburg 99003002022000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003002022000

Leistungsbezeichnung

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

Leistungsbezeichnung II

Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gesundheitszeugnisse für Lebensmittelberufe (Synonym), Lebensmittelzeugnisse (Synonym), Fa. Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Belehrungen (Eimsbüttel)

Handlungsgrundlage

§ 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__43.html

Teaser

Sie erhalten eine Unterweisung zum ordnungsgemäßen Umgang mit Lebensmitteln.

Volltext

Alle Personen, die mit Lebensmitteln tierischer Herkunft und in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten, benötigen eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (früher Gesundheitszeugnis). Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes ist ein Leben lang gültig. Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, müssen von ihrem Arbeitgeber am 1. Arbeitstag und danach regelmäßig alle 2 Jahre über Hygienevorschriften belehrt werden. Beim Wechsel des Arbeitsplatzes muss die Belehrungsbescheinigung dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden.

Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen entweder einen Erziehungsberechtigten oder eine andere bevollmächtigte, volljährige Person zu dieser Belehrung mitbringen. Diese Person muss sich mit Vollmacht und Personaldokument am Tag der Belehrung ausweisen.
Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist am Tage der Belehrung eine schriftliche Erklärung nach § 43 IfSG der sorgeberechtigten Personen vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung.
  • Jugendliche unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten;
  • Schulpraktikanten: eine Praktikumsbescheinigung der Schule
  • bei Wohnsitz außerhalb von Hamburg: schriftlicher Nachweis vom Arbeitgeber

Voraussetzungen

  • Sie sind in Hamburg gemeldet oder
  • Ihre Arbeitsstelle ist in Hamburg (schriftlicher Nachweis des Arbeitgebers ist erforderlich)

Kosten

30,00 EUR. Eine Befreiung von der Gebühr ist unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich.
Die Ausstellung einer Zweitschrift (Gebühr: 13,50 EUR) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese sind vor Ort abzuklären.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Eine Belehrung dauert ca. 20-30 Min. (Filmlänge) + Wartezeit. Das Gesundheitszeugnis wird danach ausgestellt.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Das Bezirksamt Eimsbüttel ist für alle Bezirke in Hamburg zuständig.

Persönliches Erscheinen
 ist in jedem Fall erforderlich.

Für Einzelpersonen besteht die Möglichkeit online einen Termin zur Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz zu buchen (siehe oben: Schaltfläche "Termin buchen").
Für Gruppenbuchungen ist die Kontaktaufnahme per E-Mail (siehe Kontaktdaten) erforderlich.

Sie haben auch die Möglichkeit, die Belehrung durch einen niedergelassenen Arzt durchführen zu lassen (keine Gebührenbefreiung). Sofern Sie dieses Angebot annehmen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der jeweiligen Arztpraxis (siehe Formulare und Downloads).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel

Formulare

nicht vorhanden

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