Beistandschaft durch das Jugendamt
Inhalt
Begriffe im Kontext
Amtspflegschaften für Minderjährige (Synonym), Unterhaltsbeistand (Synonym), Alimente beurkunden (Synonym), Kindesunterhalt (Synonym), Beurkundungen von Abstammung (Synonym), Beurkundungen von Unterhalt (Synonym), Beurkundungen von Sorgeerklärungen (Synonym), Anerkennung der Vaterschaft (Synonym), Sorgerechtsregister (Synonym), 3er Erklärung (Synonym), Dreier Erklärung (Synonym), Sorgerecht, Beurkundung (Synonym), Sorgerechtsbescheinigung (Synonym), Unterhaltsbeurkundung (Synonym), Anerkennung der Mutterschaft (Synonym), Mutterschaftsanerkennung (Synonym), Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung (Synonym), Unterhaltsberatung (Synonym), Sorgerechtserklärung, Beistandschaften (Synonym), Beistandschaften für Minderjährige (Synonym), Unterhaltsberechnung, Neuberechnung (Synonym), Unterhaltstitel (Synonym), Negativbescheinigung Sorgerecht (Synonym)
Fachlich freigegeben am
15.09.2023
Fachlich freigegeben durch
Beistandschaft (Wandsbek)
- § 55 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__55.html
Die Beistandschaft berät und unterstützt, wenn die Vaterschaft geklärt werden soll oder Unterhaltsangelegenheiten zu klären sind.
Soll die Vaterschaft festgestellt werden und dies geschieht nicht freiwillig, kann die Beistandschaft den Vater entsprechend auffordern bis zur rechtlichen Vertretung des Kindes in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren.
Gleiches gilt für die Klärung von Unterhaltsangelegenheiten. Der Schriftverkehr mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil bis zur gerichtlichen Vertretung des Kindes werden von der Abteilung Beistandschaft übernommen.
Gleiches gilt für die Klärung von Unterhaltsangelegenheiten. Der Schriftverkehr mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil bis zur gerichtlichen Vertretung des Kindes werden von der Abteilung Beistandschaft übernommen.
Bitte bei Terminabsprache erfragen, da dies je nach Sachlage unterschiedlich sein kann. Persönliches Erscheinen ist notwendig.
Elternteil stellt einen Antrag und ermächtigt das Jugendamt für das Kind tätig zu werden.
Einrichtung einer Beistandschaft kann innerhalb eines Tages geschehen, wenn alle Beteiligten zeitnah mitwirken
Sorgeerklärungen können nur im Jugendamt abgegeben werden (auch vorgeburtlich möglich), Vaterschaftsanerkennungen nimmt sowohl das Jugendamt (auch vorgeburtlich) als auch das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburtsbeurkundung entgegen (s. Link - Geburtsurkunden Neugeborene -).
Grundsätzlich können sämtliche in diesem Zusammenhang durchzuführenden Beurkundungen bei jedem Jugendamt in Deutschland vorgenommen werden. Alternativ können diese Erklärungen auch bei einem Notar abgegeben werden.
Für Kinder, die im Ausland geboren wurden, gilt das gleiche Verfahren mit dem Unterschied, dass für alle diese Kinder zentral das Sorgeregister in Berlin geführt wird. Ansprechpartner für alle Jugendämter und Botschaften ist:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
III B 44
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin.
Grundsätzlich können sämtliche in diesem Zusammenhang durchzuführenden Beurkundungen bei jedem Jugendamt in Deutschland vorgenommen werden. Alternativ können diese Erklärungen auch bei einem Notar abgegeben werden.
Für Kinder, die im Ausland geboren wurden, gilt das gleiche Verfahren mit dem Unterschied, dass für alle diese Kinder zentral das Sorgeregister in Berlin geführt wird. Ansprechpartner für alle Jugendämter und Botschaften ist:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
III B 44
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin.
Unterstützung, wenn die Vaterschaft festgestellt werden soll oder Unterhaltsangelegenheiten zu klären sind.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg