Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Bebauungsplan ortsübliche Bekanntmachung

Hamburg 99012011045000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012011045000

Leistungsbezeichnung

Bebauungsplan ortsübliche Bekanntmachung

Leistungsbezeichnung II

Bekanntmachungen im Bebauungsplanverfahren einsehen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

B-Plan aufstellen (Synonym), Planverfahren (Synonym), Öffentliche Auslegung Bebauungsplan (Synonym), Fa. Bebauungsplanverfahren (Synonym), Bebauungsplan - rechtl. Grundsatzfragen (Synonym), Bebauungsplan, Verkauf (Synonym), Bebauungsplan erarbeiten (Synonym), Bebauungsplanentwurf (Synonym), Öffentliche Plandiskussion (Synonym), Öffentliche Auslegung (Synonym), Bürgerbeteiligung (Synonym), Landschaftsplanerische Fesetzungen (Synonym), Landschaftsplanerische Regelungen (Synonym), Stadtplanung (Synonym), Bezirkliche Stadtentwicklung (Synonym), Baustufenplan (Synonym), Bebauungsplanverfahren, ortsübliche Bekanntmachung (Synonym), Bebauungsplan, ortsübliche Bekanntmachung (Synonym), ortübliche Bekanntmachung Bebauungsplan (Synonym), Bebauungspläne Verkauf (Synonym), Bauangelegenheiten (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.03.2024

Fachlich freigegeben durch

Dezernat 4 Leitung (Bergedorf)

Handlungsgrundlage

§ 10 Absatz 3 S.1 Baugesetzbuch (BauGB)
www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__10.html

Teaser

Über Einsichtnahme der öffentlichen Bekanntmachungen können Sie sich über laufende Bauplanungsverfahren und ihre Details informieren.

Volltext

Aufstellungsbeschlüsse, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen und öffentliche Auslegungen werden ortsüblich im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen werden ortsüblich außerdem über Plakate in öffentlichen Räumen bekanntgemacht. Öffentliche Auslegungen werden außerdem unter https://bauleitplanung.hamburg.de/ veröffentlicht.
Festgestellte Bebauungspläne werden im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
Amtlicher Anzeiger sowie Gesetz- und Verordnungsblatt sind im Internet unter www.luewu.de sowie auf den bezirklichen Internetseiten abrufbar. Weiterhin wird bei einzelnen Verfahrensschritten in der Bauleitplanung je nach Bezirk über die Presse und Grundeigentümerzeitung informiert.
Für Auskünfte zu einzelnen Bebauungsplanverfahren wenden Sie sich bitte an das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des zuständigen Bezirksamtes. Für Fragen zu Bauanträgen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das jeweilige Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt des zuständigen Bezirksamtes

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Keine

Frist

Keine

Hinweise

Für Auskünfte zum Stand einzelner Bebauungsplanverfahren wenden Sie sich bitte an das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des örtlich zuständigen Bezirksamtes. Sowohl laufende als auch festgestellte Bebauungspläne sind über https://www.hamburg.de/planportal/ einsehbar.
Für Fragen zu konkreten Bauanträgen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das jeweilige Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt des zuständigen Bezirksamtes

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Bekanntmachungen im Bebauungsplanverfahren einsehen
  • Bebauungsplanverfahren regelt Nutzung und Bebauung.
  • ortübliche Bekanntmachung informiert über laufende Planungsverfahren.
  • Einsehbar an öffentlichen Plätzen oder in lokalen Medien. Bekanntmachungen erfolgen:
    • im Amtlichen Anzeiger,
    • über Plakate in öffentlichen Räumen,
    • im Internet,
    • im Gesetz- und Verordnungsblatt,
    • über die Presse (z.B. Grundeigentümerzeitung).
  • Anregungen zu Bebauungsplänen können schriftlich ans Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes oder mündlich in öffentlichen Plandiskussionen eingebracht werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Bergedorf

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal