Bebauungsplan ortsübliche Bekanntmachung
Inhalt
Begriffe im Kontext
B-Plan aufstellen (Synonym), Planverfahren (Synonym), Öffentliche Auslegung Bebauungsplan (Synonym), Fa. Bebauungsplanverfahren (Synonym), Bebauungsplan - rechtl. Grundsatzfragen (Synonym), Bebauungsplan, Verkauf (Synonym), Bebauungsplan erarbeiten (Synonym), Bebauungsplanentwurf (Synonym), Öffentliche Plandiskussion (Synonym), Öffentliche Auslegung (Synonym), Bürgerbeteiligung (Synonym), Landschaftsplanerische Fesetzungen (Synonym), Landschaftsplanerische Regelungen (Synonym), Stadtplanung (Synonym), Bezirkliche Stadtentwicklung (Synonym), Baustufenplan (Synonym), Bebauungsplanverfahren, ortsübliche Bekanntmachung (Synonym), Bebauungsplan, ortsübliche Bekanntmachung (Synonym), ortübliche Bekanntmachung Bebauungsplan (Synonym), Bebauungspläne Verkauf (Synonym), Bauangelegenheiten (Synonym)
Fachlich freigegeben am
08.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Dezernat 4 Leitung (Bergedorf)
§ 10 Absatz 3 S.1 Baugesetzbuch (BauGB)
www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__10.html
www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__10.html
Über Einsichtnahme der öffentlichen Bekanntmachungen können Sie sich über laufende Bauplanungsverfahren und ihre Details informieren.
Aufstellungsbeschlüsse, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen und öffentliche Auslegungen werden ortsüblich im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen werden ortsüblich außerdem über Plakate in öffentlichen Räumen bekanntgemacht. Öffentliche Auslegungen werden außerdem unter https://bauleitplanung.hamburg.de/ veröffentlicht.
Festgestellte Bebauungspläne werden im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
Amtlicher Anzeiger sowie Gesetz- und Verordnungsblatt sind im Internet unter www.luewu.de sowie auf den bezirklichen Internetseiten abrufbar. Weiterhin wird bei einzelnen Verfahrensschritten in der Bauleitplanung je nach Bezirk über die Presse und Grundeigentümerzeitung informiert.
Für Auskünfte zu einzelnen Bebauungsplanverfahren wenden Sie sich bitte an das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des zuständigen Bezirksamtes. Für Fragen zu Bauanträgen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das jeweilige Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt des zuständigen Bezirksamtes
Festgestellte Bebauungspläne werden im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
Amtlicher Anzeiger sowie Gesetz- und Verordnungsblatt sind im Internet unter www.luewu.de sowie auf den bezirklichen Internetseiten abrufbar. Weiterhin wird bei einzelnen Verfahrensschritten in der Bauleitplanung je nach Bezirk über die Presse und Grundeigentümerzeitung informiert.
Für Auskünfte zu einzelnen Bebauungsplanverfahren wenden Sie sich bitte an das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des zuständigen Bezirksamtes. Für Fragen zu Bauanträgen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das jeweilige Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt des zuständigen Bezirksamtes
Für Auskünfte zum Stand einzelner Bebauungsplanverfahren wenden Sie sich bitte an das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des örtlich zuständigen Bezirksamtes. Sowohl laufende als auch festgestellte Bebauungspläne sind über https://www.hamburg.de/planportal/ einsehbar.
Für Fragen zu konkreten Bauanträgen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das jeweilige Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt des zuständigen Bezirksamtes
Für Fragen zu konkreten Bauanträgen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das jeweilige Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt des zuständigen Bezirksamtes
- Bekanntmachungen im Bebauungsplanverfahren einsehen
- Bebauungsplanverfahren regelt Nutzung und Bebauung.
- ortübliche Bekanntmachung informiert über laufende Planungsverfahren.
- Einsehbar an öffentlichen Plätzen oder in lokalen Medien. Bekanntmachungen erfolgen:
- im Amtlichen Anzeiger,
- über Plakate in öffentlichen Räumen,
- im Internet,
- im Gesetz- und Verordnungsblatt,
- über die Presse (z.B. Grundeigentümerzeitung).
- Anregungen zu Bebauungsplänen können schriftlich ans Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes oder mündlich in öffentlichen Plandiskussionen eingebracht werden.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg