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Aufgabe einer behindertengerechten Sozialwohnung

Hamburg 02000000000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Aufgabe einer behindertengerechten Sozialwohnung

Leistungsbezeichnung II

Behindertengerechte Sozialwohnung aufgeben

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Behindertengerechte Sozialwohnung, Aufgabe (Umzugsprämie) (Synonym), Rollstuhlgerechte Sozialwohnung, Aufgabe (Umzugsprämie) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Wohnungsvergabe (Wandsbek)

Handlungsgrundlage

Da es sich um eine freiwillige, gesetzlich nicht vorgeschriebene Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg handelt, gibt es keine rechtliche Grundlage.

Teaser

Gewährung einer Umzugsprämie für die Freimachung einer behin-dertengerechten Sozialwohnung für Rollstuhlbenutzerinnen und Rollstuhlbenutzer.

Volltext

Wenn Sie aktuell in einer behindertengerechten Sozialwohnung le-ben und durch Veränderungen in der Haushaltszusammensetzung nicht mehr auf diese Sozialwohnung angewiesen sind, dann kann Ihnen durch die Freimachung einer solchen behindertengerechten Sozialwohnung für Rollstuhlbenutzerinnen und Rollstuhlbenutzer eine Umzugsprämie gewährt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • alter und neuer Mietvertrag
  • Kündigungsbestätigung von der alten Wohnung
  • Übergabeprotokoll von der alten Wohnung
  • Meldebestätigung von der neuen Wohnung

Je nach Einzelfall weitere Unterlagen. Bitte ggf. vorab telefonisch erfragen.

Voraussetzungen

Sie sind als Mieterinnen und Mieter antragsberechtigt, wenn Sie aus einer behindertengerechten Wohnung ausziehen, ohne hierzu zivilrechtlich verpflichtet zu sein.
Die Höhe Ihres Einkommens ist für die Gewährung der Umzugsprämie unerheblich.
Sie dürfen bei Antragstellung dauerhaft nicht mehr auf eine behindertengerechte Wohnung angewiesen sein.
Bei der freizumachenden behindertengerechten Wohnung muss es sich z.B. um eine der folgenden Wohnungen handeln:
  • eine Sozialwohnung
  • eine sonstige geförderte Miet- oder Genossenschaftswohnung

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Wenn Sie als Mieterinnen und Mieter eine behindertengerechte Mietwohnung (Sozialwohnung) für Rollstuhlbenutzerhaushalte freimachen wollen, dann werden Sie von uns auf Anfrage bezüglich der Voraussetzungen und des Verfahrens zur Erlangung einer Umzugsprämie gerne beraten. Sie können uns telefonisch unter der
040/42881-3634 kontaktieren oder Sie schreiben eine E-Mail an wohnungsvergabe@wandsbek.hamburg.de

Bearbeitungsdauer

Die Umzugsprämie wird erst nach Umzug in die neue Wohnung und nach Anmeldung in der neuen Wohnung ausgezahlt.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Umzugsprämie wird nur noch für die Freimachung von behindertengerecht ausgestatteten öffentlich geförderten Mietwohnungen (Sozialwohnungen) für Rollstuhlbenutzerinnen und Rollstuhlbenutzer gewährt.
Persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Es handelt sich um eine freiwillige, gesetzlich nicht vorgeschriebene Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Umzugsprämien können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Zuständig für die Gewährung von Umzugsprämien ist das Bezirksamt Wandsbek/Zentrale Vermittlungsstelle für rollstuhlgerechten Wohnraum.
Antragsberechtigt sind Mieterinnen und Mieter, die aus einer behindertengerechten Wohnung ausziehen, ohne hierzu zivilrechtlich verpflichtet zu sein.
Die Höhe des Einkommens des antragstellenden Haushalts ist für die Gewährung der Umzugsprämie unerheblich.
Der Haushalt darf bei Antragstellung dauerhaft nicht mehr auf eine behindertengerechte Wohnung angewiesen sein.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bezirksamt Wandsbek

Formulare

nicht vorhanden

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