Aufgabe einer behindertengerechten Sozialwohnung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Behindertengerechte Sozialwohnung, Aufgabe (Umzugsprämie) (Synonym), Rollstuhlgerechte Sozialwohnung, Aufgabe (Umzugsprämie) (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.09.2023
Fachlich freigegeben durch
Wohnungsvergabe (Wandsbek)
Da es sich um eine freiwillige, gesetzlich nicht vorgeschriebene Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg handelt, gibt es keine rechtliche Grundlage.
Gewährung einer Umzugsprämie für die Freimachung einer behin-dertengerechten Sozialwohnung für Rollstuhlbenutzerinnen und Rollstuhlbenutzer.
Wenn Sie aktuell in einer behindertengerechten Sozialwohnung le-ben und durch Veränderungen in der Haushaltszusammensetzung nicht mehr auf diese Sozialwohnung angewiesen sind, dann kann Ihnen durch die Freimachung einer solchen behindertengerechten Sozialwohnung für Rollstuhlbenutzerinnen und Rollstuhlbenutzer eine Umzugsprämie gewährt werden.
- Personalausweis
- alter und neuer Mietvertrag
- Kündigungsbestätigung von der alten Wohnung
- Übergabeprotokoll von der alten Wohnung
- Meldebestätigung von der neuen Wohnung
Je nach Einzelfall weitere Unterlagen. Bitte ggf. vorab telefonisch erfragen.
Sie sind als Mieterinnen und Mieter antragsberechtigt, wenn Sie aus einer behindertengerechten Wohnung ausziehen, ohne hierzu zivilrechtlich verpflichtet zu sein.
Die Höhe Ihres Einkommens ist für die Gewährung der Umzugsprämie unerheblich.
Sie dürfen bei Antragstellung dauerhaft nicht mehr auf eine behindertengerechte Wohnung angewiesen sein.
Bei der freizumachenden behindertengerechten Wohnung muss es sich z.B. um eine der folgenden Wohnungen handeln:
Die Höhe Ihres Einkommens ist für die Gewährung der Umzugsprämie unerheblich.
Sie dürfen bei Antragstellung dauerhaft nicht mehr auf eine behindertengerechte Wohnung angewiesen sein.
Bei der freizumachenden behindertengerechten Wohnung muss es sich z.B. um eine der folgenden Wohnungen handeln:
- eine Sozialwohnung
- eine sonstige geförderte Miet- oder Genossenschaftswohnung
Wenn Sie als Mieterinnen und Mieter eine behindertengerechte Mietwohnung (Sozialwohnung) für Rollstuhlbenutzerhaushalte freimachen wollen, dann werden Sie von uns auf Anfrage bezüglich der Voraussetzungen und des Verfahrens zur Erlangung einer Umzugsprämie gerne beraten. Sie können uns telefonisch unter der
040/42881-3634 kontaktieren oder Sie schreiben eine E-Mail an wohnungsvergabe@wandsbek.hamburg.de
040/42881-3634 kontaktieren oder Sie schreiben eine E-Mail an wohnungsvergabe@wandsbek.hamburg.de
Die Umzugsprämie wird erst nach Umzug in die neue Wohnung und nach Anmeldung in der neuen Wohnung ausgezahlt.
Die Umzugsprämie wird nur noch für die Freimachung von behindertengerecht ausgestatteten öffentlich geförderten Mietwohnungen (Sozialwohnungen) für Rollstuhlbenutzerinnen und Rollstuhlbenutzer gewährt.
Persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.
Persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.
Es handelt sich um eine freiwillige, gesetzlich nicht vorgeschriebene Leistung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Umzugsprämien können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Zuständig für die Gewährung von Umzugsprämien ist das Bezirksamt Wandsbek/Zentrale Vermittlungsstelle für rollstuhlgerechten Wohnraum.
Antragsberechtigt sind Mieterinnen und Mieter, die aus einer behindertengerechten Wohnung ausziehen, ohne hierzu zivilrechtlich verpflichtet zu sein.
Die Höhe des Einkommens des antragstellenden Haushalts ist für die Gewährung der Umzugsprämie unerheblich.
Der Haushalt darf bei Antragstellung dauerhaft nicht mehr auf eine behindertengerechte Wohnung angewiesen sein.
Umzugsprämien können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Zuständig für die Gewährung von Umzugsprämien ist das Bezirksamt Wandsbek/Zentrale Vermittlungsstelle für rollstuhlgerechten Wohnraum.
Antragsberechtigt sind Mieterinnen und Mieter, die aus einer behindertengerechten Wohnung ausziehen, ohne hierzu zivilrechtlich verpflichtet zu sein.
Die Höhe des Einkommens des antragstellenden Haushalts ist für die Gewährung der Umzugsprämie unerheblich.
Der Haushalt darf bei Antragstellung dauerhaft nicht mehr auf eine behindertengerechte Wohnung angewiesen sein.