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Sozialhilfe, Leistungen für Asylbewerber bis 31.12.2022

Hamburg 99107029017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107029017000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Sozialhilfe, Leistungen für Asylbewerber bis 31.12.2022

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kriegsflüchtlinge, Finanzhilfe (Synonym), Finanzhilfe für Asylbewerber (Synonym), Krankenschein für Asylbewerber (Synonym), Krankenkassenkarte für Asylbewerber (Synonym), Krankenversichertenkarte für Asylbewerber (Synonym), Flüchtlinge, Asylbewerber, Finanzhilfe (Synonym), Asylbewerber, Finanzhilfe (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungen erhalten die Ausländer
  • die eine Aufenthaltsgestattung besitzen
  • die wegen Krieg im Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland besitzen
  • die eine Duldung haben
  • deren Asylverfahren nicht abgeschlossen ist.

Die monatlichen Leistungen umfassen Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts. Zusätzlich dazu können Leistungen gewährt werden, wenn diese zur Sicherung des Lebensunterhalts unerlässlich sind oder wenn zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht zusätzliche Leistungen erforderlich sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen über Einkommen, Belastungen und Vermögen,
  • Ausweispapiere (Aufenthaltsgestattung, Duldung bzw. Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis).

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Zuständigkeiten für Flüchtlinge / Asylbewerber
Grundsätzlich ist die BIS (auch Verwaltungsaußenstellen, VAST) zuständig so lange die Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen leben.
Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern müssen bspw. bis zum Ende ihres Asylverfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen verweilen. 
Erst in den Folgeeinrichtungen wechselt die Zuständigkeit auf die Bezirke.

In der Regel gilt zeitlich Folgendes:
In den ersten sechs Monaten ist für die Gesundheitsversorgung (inkl. Krankenschein / Krankenkassenkarte) und finanzielle Leistungen in der Regel die BIS zuständig. DL 'Asylbewerber, Finanzhilfe bei Unterkunft in Erstaufnahmeeinrichtung'

Nach den ersten sechs Monaten sind es die Grundsicherungsabteilungen in den Bezirken, sofern die Flüchtlinge in eine Folgeunterbringung innerhalb Hamburgs verteilt wurden, siehe DL Asylbewerber, Finanzhilfe.

Krankenversicherung
Leistungsberechtigte erhalten durch die örtliche Grundsicherungsdienststelle anstelle eines Krankenscheins nun eine Krankenversichertenkarte und Ihren Befreiungsausweis von der AOK Bremen/Bremerhaven.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel

Formulare

nicht vorhanden

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