Medizinische Praxen, Anmeldung
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Begriffe im Kontext
Medizinalkartei (Synonym), Medizinische Praxen Anmeldungen (Synonym), Fa. Anmeldungen medizinische Praxen (Synonym), Heilpraktiker, Anmeldungen (Synonym), Registrierung für Heilpraktiker (Synonym), Anmeldung Ergotherapeuten (Synonym), Anmeldung Logopäden (Synonym), Anmeldung Physiotherapeuten (Synonym), Anmeldung Podologen (Synonym), Anmeldung Masseure (Synonym), Anmeldung Hebammen (Synonym), Anmeldung medizinische Praxis (Synonym), Ummeldung medizinische Praxis (Synonym), Ausübung nicht in Kammern organisierter Heilberufe (Synonym), Medizinische Fußpflege (Synonym), Eröffnung Praxis (Synonym), Praxis eröffnen (Synonym), Anmeldungen medizinische Praxen (Synonym), Ummeldung Medizinische Praxen (Synonym), Abmeldungen Medizinische Praxen (Synonym), Examiniertes Pflegepersonal In Selbstständigkeit, Anmeldung (Synonym), Examiniertes Pflegepersonal als Honorarkraft, Anmeldung (Synonym), Anmeldung Tätigkeit Hebamme (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§§ 19, 21, 31 des Hamburgischen Gesundheitsdienstgesetzes vom 18.07.2001
Speziell für Hebammen und Entbindungspfleger/innen gilt § 3 Abs. 2 des Hamburgischen Hebammengesetzes vom 13.09.1990 sowie § 7Abs. 2 und § 10 der Hebammen-Berufsordnung vom 25.04.2017
Speziell für Hebammen und Entbindungspfleger/innen gilt § 3 Abs. 2 des Hamburgischen Hebammengesetzes vom 13.09.1990 sowie § 7Abs. 2 und § 10 der Hebammen-Berufsordnung vom 25.04.2017
Wenn Sie einen Heilberuf selbständig und/oder freiberuflich bzw. auf Honorarbasis ausüben möchten, sind Sie verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt zu melden.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- Berufserlaubnis im Original (Urkunde)
Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung eines gesetzlich anerkannten Heilberufs.
Eine Anmeldung muss beim zuständigen Gesundheitsamt / Fachbereich Medizinalwesen erfolgen.
Melden Sie uns bitte vor Beginn der Tätigkeitsausübung:
Zusätzlich benötigen wir Ihre Urkunde im Original, mit der Sie uns die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen und Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Melden Sie uns bitte vor Beginn der Tätigkeitsausübung:
- den Beginn Ihrer selbständigen Berufsausübung
- die Anschrift der Niederlassung, bzw. bei ambulanter Ihre Wohnanschrift und Ihr ambulantes Einsatzgebiet
- alle Änderungen, z. B. Namensänderung, Umzug, Praxisverlegung oder Beendigung der Praxis
Zusätzlich benötigen wir Ihre Urkunde im Original, mit der Sie uns die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen und Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Anmeldung sind vor Beginn der Berufsausübung anzuzeigen.
Änderungs -, Um-, Abmeldungen bzw. Verlegung der Praxis, Betriebs- oder Arbeitsstätte sind sofort anzuzeigen.
Änderungs -, Um-, Abmeldungen bzw. Verlegung der Praxis, Betriebs- oder Arbeitsstätte sind sofort anzuzeigen.
Zur Meldung beim Gesundheitsamt sind alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich anerkannten Heilberuf selbständig ausüben, z. B. Heilpraktiker, Hebamme, Masseur, Logopäden, Ergotherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen, Hebammen/Entbindungspfleger, examiniertes Pflegepersonal etc.
Die Anmeldung hat persönlich (Termin erforderlich) zu erfolgen. Bei einer Anmeldung vor Ort sind die Dokumente im Original vorzulegen.
Melden Sie uns bitte vor Beginn der Tätigkeitsausübung:
Hebammen und Entbindungspfleger/innen haben zudem entsprechende Hygienepläne vorzulegen sowie den Hebammenkoffer für Hausbesuche und/ oder Hausgeburten vorzuzeigen.
Ferner sind anzuzeigen:
Die Ummeldung der Betriebsstätte ist schriftlich (formloses Schreiben) mit Angabe bis wann die alte und ab wann die neue Adresse gültig ist zu veranlassen.
Die Anmeldung hat persönlich (Termin erforderlich) zu erfolgen. Bei einer Anmeldung vor Ort sind die Dokumente im Original vorzulegen.
Melden Sie uns bitte vor Beginn der Tätigkeitsausübung:
- den Beginn Ihrer selbständigen Berufsausübung
- die Anschrift der Niederlassung, bzw. bei ambulanter Ihre Wohnanschrift und Ihr ambulantes Einsatzgebiet
- alle Änderungen, z. B. Namensänderung, Umzug, Praxisverlegung oder Beendigung der Praxis
Hebammen und Entbindungspfleger/innen haben zudem entsprechende Hygienepläne vorzulegen sowie den Hebammenkoffer für Hausbesuche und/ oder Hausgeburten vorzuzeigen.
Ferner sind anzuzeigen:
- Ort der Berufstätigkeit
- Wechsel des Tätigkeitsortes
- Beendigung der Berufsausübung
Die Ummeldung der Betriebsstätte ist schriftlich (formloses Schreiben) mit Angabe bis wann die alte und ab wann die neue Adresse gültig ist zu veranlassen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg