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Medizinische Praxen, Anmeldung

Hamburg 99018121104000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018121104000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Medizinische Praxen, Anmeldung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Medizinalkartei (Synonym), Medizinische Praxen Anmeldungen (Synonym), Fa. Anmeldungen medizinische Praxen (Synonym), Heilpraktiker, Anmeldungen (Synonym), Registrierung für Heilpraktiker (Synonym), Anmeldung Ergotherapeuten (Synonym), Anmeldung Logopäden (Synonym), Anmeldung Physiotherapeuten (Synonym), Anmeldung Podologen (Synonym), Anmeldung Masseure (Synonym), Anmeldung Hebammen (Synonym), Anmeldung medizinische Praxis (Synonym), Ummeldung medizinische Praxis (Synonym), Ausübung nicht in Kammern organisierter Heilberufe (Synonym), Medizinische Fußpflege (Synonym), Eröffnung Praxis (Synonym), Praxis eröffnen (Synonym), Anmeldungen medizinische Praxen (Synonym), Ummeldung Medizinische Praxen (Synonym), Abmeldungen Medizinische Praxen (Synonym), Examiniertes Pflegepersonal In Selbstständigkeit, Anmeldung (Synonym), Examiniertes Pflegepersonal als Honorarkraft, Anmeldung (Synonym), Anmeldung Tätigkeit Hebamme (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§§ 19, 21, 31 des Hamburgischen Gesundheitsdienstgesetzes vom 18.07.2001

Speziell für Hebammen und Entbindungspfleger/innen gilt § 3 Abs. 2 des Hamburgischen Hebammengesetzes vom 13.09.1990 sowie § 7Abs. 2  und § 10 der Hebammen-Berufsordnung vom 25.04.2017

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie einen Heilberuf selbständig und/oder freiberuflich bzw. auf Honorarbasis ausüben möchten, sind Sie verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt zu melden.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • Berufserlaubnis im Original (Urkunde)

Voraussetzungen

Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung eines gesetzlich anerkannten Heilberufs.

Kosten

Zur Zeit 17,80 EUR nach der GebOöG  (Stand 2018)

Verfahrensablauf

Eine Anmeldung muss beim zuständigen Gesundheitsamt / Fachbereich Medizinalwesen erfolgen.

Melden Sie uns bitte vor Beginn der Tätigkeitsausübung:
  • den Beginn Ihrer selbständigen Berufsausübung
  • die Anschrift der Niederlassung, bzw. bei ambulanter Ihre Wohnanschrift und Ihr ambulantes Einsatzgebiet
  • alle Änderungen, z. B. Namensänderung, Umzug, Praxisverlegung oder Beendigung der Praxis

Zusätzlich benötigen wir Ihre Urkunde im Original, mit der Sie uns die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen und Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.
 

Bearbeitungsdauer

Umgehend

Frist

Anmeldung sind vor Beginn der Berufsausübung anzuzeigen.
Änderungs -, Um-, Abmeldungen bzw. Verlegung der Praxis, Betriebs- oder Arbeitsstätte sind sofort anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zur Meldung beim Gesundheitsamt sind alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich anerkannten Heilberuf selbständig ausüben, z. B. Heilpraktiker, Hebamme, Masseur, Logopäden, Ergotherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen, Hebammen/Entbindungspfleger, examiniertes Pflegepersonal etc.
Die Anmeldung hat persönlich (Termin erforderlich) zu erfolgen. Bei einer Anmeldung vor Ort sind die Dokumente im Original vorzulegen.

Melden Sie uns bitte vor Beginn der Tätigkeitsausübung:
  • den Beginn Ihrer selbständigen Berufsausübung
  • die Anschrift der Niederlassung, bzw. bei ambulanter Ihre Wohnanschrift und Ihr ambulantes Einsatzgebiet
  • alle Änderungen, z. B. Namensänderung, Umzug, Praxisverlegung oder Beendigung der Praxis
 
Hebammen und Entbindungspfleger/innen haben zudem entsprechende Hygienepläne vorzulegen sowie den Hebammenkoffer für Hausbesuche und/ oder Hausgeburten vorzuzeigen.


Ferner sind anzuzeigen:
  • Ort der Berufstätigkeit
  • Wechsel des Tätigkeitsortes
  • Beendigung der Berufsausübung
Eine Abmeldung der Betriebsstätte ist schriftlich (formloses Schreiben) mit Angabe bis wann die alte besteht ist zu veranlassen.
 
Die Ummeldung der Betriebsstätte ist schriftlich (formloses Schreiben) mit Angabe bis wann die alte und ab wann die neue Adresse gültig ist zu veranlassen. 

 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext



 

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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