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Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Hamburg 99059001243001 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059001243001

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Gleichgeschlechtliche Partnerschaft, Umwandlung in eine Ehe (Synonym), Verpartnerung, Umwandlung in eine Ehe (Synonym), Lebenspartnerschaft, Umwandlung in eine Ehe (Synonym), Partnerschaft, Umwandlung in eine Ehe (Synonym), Gleichgeschlechtliche Ehe, Umwandlung der Lebenspartnerschaft (Synonym), Ehe gleichgeschlechtlich (Synonym), Anerkennung einer Lebenspartnerschaft als Ehe (Synonym), Eingetragene Lebenspartnerschaft, Umwandlung in eine Ehe (Synonym), Ehe für alle, Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

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Lagen Portalverbund

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Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • §§ 11, 12 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 3, §§ 14 bis 16, § 17a Personenstandsgesetz
  • §§ 28 ff. Personenstandsverordnung
  • § 20a Lebenspartnerschaftsgesetz
  • §§ 1309, 1353, 1355 Bürgerliches Gesetzbuch
  • Art. 3 des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Teaser

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Volltext

Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese seit dem 1. Oktober 2017 in eine Ehe umwandeln.

Haben die Lebenspartner bisher noch keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, können sie im Rahmen der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung bzw. erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes (wird oft auch als Ledigkeitsbescheinigung bezeichnet). Die Bescheinigung darf am Tag der Anmeldung zur Umwandlung nicht älter als 6 Monate sein. Die Ledigkeitsbescheinigung kann für in Hamburg gemeldete Personen in Verbindung mit der Umwandlungserklärung beim Standesamt - gegen Gebühr - erstellt werden (Gebühr - s. Link Ledigkeitsbescheinigung).
  • Wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde: beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch.
  • Wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde: aktuelle Geburtsurkunde.
  • Wurde die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet, das die Umwandlungserklärung entgegen nehmen soll, ist von den Lebenspartnern zusätzlich eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister vorzulegen.

Voraussetzungen

Die beiden Lebenspartner müssen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und vor einem Standesbeamten gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.

Kosten

Eheurkunde 18,00 EUR, jede weitere 8,00 EUR. Sofern die Umwandlungserklärung auf Wunsch der Lebenspartner außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten oder außerhalb der Amtsräume des Standesamts erfolgen soll, fallen zusätzliche, unterschiedliche Gebühren an, die vorher zu erfragen sind.

Verfahrensablauf

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Bearbeitungsdauer

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Frist

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Hinweise

Die betroffenen Lebenspartner melden die beabsichtigte Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe beim zuständigen Standesamt an.

Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Lebenspartner gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Ist einer der beiden Lebenspartner verhindert, kann er den anderen Lebenspartner schriftlich bevollmächtigen. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Lebenspartners.
Sind beide aus wichtigem Grund verhindert, können sie die Umwandlung  auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.

Für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner ist auch nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebend.

Rechtsbehelf

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Kurztext

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Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

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