Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Inhalt
Begriffe im Kontext
Gleichgeschlechtliche Partnerschaft, Umwandlung in eine Ehe (Synonym), Verpartnerung, Umwandlung in eine Ehe (Synonym), Lebenspartnerschaft, Umwandlung in eine Ehe (Synonym), Partnerschaft, Umwandlung in eine Ehe (Synonym), Gleichgeschlechtliche Ehe, Umwandlung der Lebenspartnerschaft (Synonym), Ehe gleichgeschlechtlich (Synonym), Anerkennung einer Lebenspartnerschaft als Ehe (Synonym), Eingetragene Lebenspartnerschaft, Umwandlung in eine Ehe (Synonym), Ehe für alle, Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe (Synonym)
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Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- §§ 11, 12 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 3, §§ 14 bis 16, § 17a Personenstandsgesetz
- §§ 28 ff. Personenstandsverordnung
- § 20a Lebenspartnerschaftsgesetz
- §§ 1309, 1353, 1355 Bürgerliches Gesetzbuch
- Art. 3 des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese seit dem 1. Oktober 2017 in eine Ehe umwandeln.
Haben die Lebenspartner bisher noch keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, können sie im Rahmen der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung bzw. erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes (wird oft auch als Ledigkeitsbescheinigung bezeichnet). Die Bescheinigung darf am Tag der Anmeldung zur Umwandlung nicht älter als 6 Monate sein. Die Ledigkeitsbescheinigung kann für in Hamburg gemeldete Personen in Verbindung mit der Umwandlungserklärung beim Standesamt - gegen Gebühr - erstellt werden (Gebühr - s. Link Ledigkeitsbescheinigung).
- Wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde: beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch.
- Wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde: aktuelle Geburtsurkunde.
- Wurde die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet, das die Umwandlungserklärung entgegen nehmen soll, ist von den Lebenspartnern zusätzlich eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister vorzulegen.
Die beiden Lebenspartner müssen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und vor einem Standesbeamten gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.
Eheurkunde 18,00 EUR, jede weitere 8,00 EUR. Sofern die Umwandlungserklärung auf Wunsch der Lebenspartner außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten oder außerhalb der Amtsräume des Standesamts erfolgen soll, fallen zusätzliche, unterschiedliche Gebühren an, die vorher zu erfragen sind.
- Anmeldung zur Eheschließung, deutsche Beteiligte
- Attraktive Heiratsorte in Hamburg
- Meldebescheinigungen
- Ledigkeitsbescheinigungen
- Eheschließungen an Samstagen
- Eheschließung, Reis werfen
- Aufenthaltsbescheinigungen, auch zur Vorlage bei einer Behörde
- Anmeldung zur Eheschließung, mit ausländischer Beteiligung
Die betroffenen Lebenspartner melden die beabsichtigte Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe beim zuständigen Standesamt an.
Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Lebenspartner gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Ist einer der beiden Lebenspartner verhindert, kann er den anderen Lebenspartner schriftlich bevollmächtigen. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Lebenspartners.
Sind beide aus wichtigem Grund verhindert, können sie die Umwandlung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.
Für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner ist auch nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebend.
Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Lebenspartner gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Ist einer der beiden Lebenspartner verhindert, kann er den anderen Lebenspartner schriftlich bevollmächtigen. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Lebenspartners.
Sind beide aus wichtigem Grund verhindert, können sie die Umwandlung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.
Für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner ist auch nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebend.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg