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Ausländisches Scheidungsurteil Anerkennung

Hamburg 99095001016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99095001016000

Leistungsbezeichnung

Ausländisches Scheidungsurteil Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung ausländischer Ehescheidungen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ehescheidung, Anerkennung ausländische (Synonym), Anerkennung ausländischer Ehescheidungen (Synonym), Ausländische Ehescheidungen, Anerkennung (Synonym), Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile (Synonym), Auslandsscheidungen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Stabe, Henning

Handlungsgrundlage

§ 107 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
https://www.hamburg.de/bjv/service/166940/auslandsscheidungen.html

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Eine Scheidung ist nach der Völkerrechtsgewohnheit zunächst nur in dem Staat wirksam, in dem sie vorgenommen wurde. Soll die Ehe auch für den deutschen Rechtsbereich wirksam gelöst sein, bedarf es der förmlichen Anerkennung der ausländischen Scheidung.

Erforderliche Unterlagen

-

Voraussetzungen

  • Einer der Ehegatten der geschiedenen Ehe hat zum Zeitpunkt des Anerkennungsantrags seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Hamburg oder
  • Keiner der Ehegatten der geschiedenen Ehe hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, jedoch soll eine neue Ehe in Hamburg geschlossen werden
Hat keiner der Ehegatten der geschiedenen Ehe seinen Aufenthalt in Deutschland und soll auch in Deutschland keine neue Ehe geschlossen werden, ist die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin zuständig.

Ab dem 1.9.2022 ist das Hanseatische Oberlandesgericht für die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen zuständig. 

Dort werden auch alle von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz noch nicht abgeschlossenen Verfahren fortgeführt. 

Bitte senden Sie Anträge und Unterlagen zu bereits laufenden Verfahren ab dem 1.9.2022 an das Hanseatische Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg. Ansprechpartner erreichen  Sie telefonisch unter 040/42843-2101 oder per E-Mail an registratur@olg.justiz.hamburg.de.

Kosten

-

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Oberlandesgericht Hamburg

Formulare

nicht vorhanden

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