Elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen verlängern
Inhalt
Elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen verlängern
Elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen verlängern
Begriffe im Kontext
Altenpflege (Schlagwort), Betriebstätte (Schlagwort), elektronische Institutionenkarte (Schlagwort), elektronischer Institutionsausweis (Schlagwort), Geburtshilfe (Schlagwort), Geburtshilfeeinrichtung (Schlagwort), Gesundheitspflege (Schlagwort), Heilberuf (Schlagwort), Institutionenkarte (Schlagwort), Krankenpflege (Schlagwort), nicht-approbierte Gesundheitsfachberufe (Schlagwort), Pflege (Schlagwort), Pflegeeinrichtung (Schlagwort), Pflegeheim (Schlagwort), Pflegestätte (Schlagwort), Physiotherapie (Schlagwort), Physiotherapieeinrichtung (Schlagwort), Praxiskarte (Schlagwort), Psychotherapie (Schlagwort), Ergotherapie (Schlagwort), Logopädie (Schlagwort), Podologie (Schlagwort), Praxis (Schlagwort), SMC-B (Schlagwort), Telematikinfrastruktur (Schlagwort), TI (Schlagwort), Security Module Card Typ B (Schlagwort), Verlängerung (Schlagwort), verlängern (Schlagwort), #HinweisBundID (Schlagwort), #HinweisMUK (Schlagwort), #HinweiseID (Schlagwort), #HinweisElsterZertifikat (Schlagwort), #HinweisBenutzernamePasswort (Schlagwort), #HinweisEfaOnlineDienst (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA). Es gibt verschiedene SMC-B für unterschiedliche Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für Arztpraxen, für Pflege, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen sowie für Apotheken.
Verfahrensablauf
1. Um als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen Ihre bestehende SMC-B zu verlängern, müssen Sie zunächst erneut das Recht zum Führen der Karte beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Das können Sie online erledigen.
2. Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
3. Zahlen Sie die Verwaltungsgebühr.
4. Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine E-Mail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
5. Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig eine SMC-B (Security Module Card Typ B) bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl. Vertrauensdiensteanbieter sind zugelassene Anbieter digitaler Zertifikate, mit denen z. B. elektronische Signaturen erstellt oder Authentifizierungen vorgenommen werden können (mehr in den FAQ eGBR unter "Weiterführende Informationen").
Verfahrensablauf
1. Um als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen Ihre bestehende SMC-B zu verlängern, müssen Sie zunächst erneut das Recht zum Führen der Karte beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Das können Sie online erledigen.
2. Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
3. Zahlen Sie die Verwaltungsgebühr.
4. Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine E-Mail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
5. Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig eine SMC-B (Security Module Card Typ B) bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl. Vertrauensdiensteanbieter sind zugelassene Anbieter digitaler Zertifikate, mit denen z. B. elektronische Signaturen erstellt oder Authentifizierungen vorgenommen werden können (mehr in den FAQ eGBR unter "Weiterführende Informationen").
- Antrag auf Verlängerung der SMC-B als Institution mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind
Bitte stellen Sie den Antrag online. - Nachweis über Ihre Vertretungsberechtigung für die Institution (als Scan oder Foto)
(zum Beispiel Vollmacht, Satzung) - IK (Institutionskennzeichen)-Nummer
- Nummer der alten SMC-B
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person
- Sie sind eine Institution mit Beschäftigten aus Gesundheitsfachberufen, die nicht in Kammern organisiert sind
Das eGBR befindet sich derzeit im Aufbau. Aktuell können folgende Leistungserbringerinstitutionen ihre SMC-B beim eGBR verlängern (Stand: 02.04.2025):
- Betriebsstätten der Geburtshilfe
- Betriebsstätten der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege
- Betriebsstätten der Physiotherapie
- Ergotherapiepraxen
- Logopädische Praxen
- Podologische Praxen
- Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
- Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
- Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
- Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK)
Sie benötigen Ihren elektronischen Personalausweis, die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihre PIN. Alternativ halten Sie Ihr „Benutzername/Passwort“ oder Ihr Elster-Zertifikat bereit.
- 40,00 Euro: Verwaltungsgebühr des eGBR.
- Die Kosten für die Bereitstellung der SMC-B können je nach Vertrauensdienst (VDA) variieren. Die VDA erheben eine jährliche Gebühr.